Meinls 100 Millionen

Justiz rückt Pässe heraus, behält sich aber die Kaution

Österreich
06.07.2010 13:10
Seine Reisepässe bekommt Julius Meinl V. wieder, die Rekordkaution von 100 Millionen Euro, die ihm im April 2009 nach nur eineinhalb Tagen U-Haft die Freiheit gebracht hat, behält sich die Justiz aber vorerst noch. Das hat das Wiener Straflandesgericht in einem 463 Seiten umfassenden Beschluss entschieden, der den Anwälten des Bankers zugestellt wurde.

"Die Richterin folgt in weiten Teilen unserer Argumentation. Die Kaution gibt sie aber mit der Begründung nicht her, dass noch ein Sachverständigen-Gutachten fehlt, die Erhebungen nicht abgeschlossen sind und Herrn Meinl die Auslandseigenschaft zukommt", erklärte Herbert Eichenseder, einer der Rechtsvertreter des Bankers. Meinl ist bekanntlich auch britischer Staatsbürger.

Die Justiz hat Meinl deswegen seine Reisepässe zurückgegeben. Er muss sich auch nicht mehr wie bisher täglich melden und damit seinen jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb der österreichischen Staatsgrenzen nachweisen. Gegen Meinl wird in der Affäre "Meinl European Land" wegen Betrugs- und Untreueverdachts ermittelt.

Kautions-Millionen nur mit 1,75 Prozent verzinst
Die Rechtsbeistände des demnächst 51-Jährigen - Meinl feiert am kommenden Freitag Geburtstag - hatten Ende 2009 nachträglich einen Enthaftungsantrag eingebracht, weil sich ihrer Ansicht nach herausgestellt hatte, dass die Basis des seinerzeitigen Haftbefehls mehr als wackelig war: Dieser beruhte auf einem angeblich mangelhaften Gutachten des mittlerweile wegen Befangenheit abgesetzten Buchsachverständigen Thomas Havranek und einem angeblich unvollständigen Polizeibericht, in dem der Justiz Fluchtgefahr suggeriert worden sein soll.

Wäre dem Enthaftungsantrag formal stattgegeben worden, hätte das wohl die Rückgabe der auf einem Gerichtskonto der BAWAG P.S.K. geparkten und mit - für Meinl sicher besonders schmerzhaft - nur 1,75 Prozent verzinsten 100 Millionen Euro bedeutet. Richterin Bettina Deutenhauser leistete dem Begehren der Anwälte nach eingehender Prüfung jedoch keine Folge. Diese haben nun drei Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

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