Im Mordprozess am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag alle drei Angeklagten von den Geschworenen schuldig gesprochen worden. Die 48-jährige Erstangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 44 Jahre alte Zweitangeklagte, die das 72-jährige Opfer erwürgt und mehrere Brände gelegt hatte, erhielt 20 Jahre Haft, beide werden in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Drittangeklagte, die sich für den Mord nicht verantworten musste, erhielt drei Jahre Haft wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstiftung.
Mit leicht zitternder Stimme und großen Augen stand die Mordverdächtige Margit T. am Dienstag vor den „lieben Geschworenen“: „Bitte glaubt’s mir, ich habe mit einem Mord nichts zu tun. Alles andere tut mir leid.“ Auch ihre Komplizinnen hatten vor dem Urteil noch ihren großen Auftritt und ersuchten um Milde.
Drei Verhandlungstage lang hat sich am Klagenfurter Landesgericht alles um unterirdisch Böses und überirdisch Gutes gedreht. Für Psychiater Peter Hofmann ist es ein Jahrhundertfall: „Frauen sind laut Statistik entschieden die besseren Wesen, begehen selten derart schwere Delikte - solche Konstellationen wie hier sind mir noch nicht untergekommen.“ Margit T. (48), Barbara H. (45) und Melitta O. (62) sollen nicht nur über Jahre hinweg eine Reihe von gutgläubigen Menschen mit üblen Tricks um ihr Geld gebracht haben, T. und H. werden auch für den Tod einer 72-jährigen Villacherin verantwortlich gemacht sowie für vier Brandstiftungen.
„Da gehört viel kriminelle Energie dazu“
„Da gehört viel kriminelle Energie dazu“, sagt Hofmann. „Es war ein komplexes Verbrechen.“ Die Einschätzung des Gerichtssachverständigen ist für das Verfahren von zentraler Bedeutung. Schließlich tischen die Angeklagten - milde formuliert - ungewöhnliche Erklärungen für ihr Verhalten auf. T. sei ein Medium, durch das der Herrgott sprechen würde. O. hätte sich daraufhin in „göttlicher Mission“ befunden. Und H., deren Nachwuchs ein „Kristallkind“ sei, doziert auch nach 14 Monaten in Untersuchungshaft noch gerne über Spiritualität, Energieebenen und Aufträge von oben.
„Nichtsdestotrotz sind die Damen zurechnungsfähig, sie wussten immer, was sie taten und hätten anders handeln können“, so Hofmann, der allerdings bei T. und H. eine schwere abnorme Persönlichkeitsstörung diagnostiziert und sie für gefährlich hält: „Eine Therapie kann nicht heilen, aber helfen, sie irgendwann wieder sozial zu integrieren.“ Erstaunlicherweise nicken die Angeklagten bei seinem Gutachten meistens. „Er hat mich gut getroffen“, sagt Margit T. und lächelt sanft. „Wenn man mir helfen will, nehme ich das gerne an, glaubt’s mir das.“
Zwei Millionen Euro in „heiliger Eckbank“ gelagert - bis Geld verschwand
Staatsanwältin Bettina Dumpelnik nimmt der 48-Jährigen die Freundlichkeit aber nicht ab: „Wir reden hier von einem eiskalten Auftragsmord, bei dem es nur ums Geld ging.“ Denn T. war die Erbin des Opfers. „Habgierig“ sei das Trio gewesen. Alles ergaunerte Geld - und die Kriminalisten gehen von zwei Millionen Euro aus - sei in einer „heiligen Eckbank“ gelagert worden. Bis es verschwand. Wohin, ist ungeklärt.
Das letzte Wort hatte das Trio selbst: Man bat die „lieben Geschworenen“ um milde Urteile - nach vier Stunden Beratung aber ist klar: Lebenslang für Margit T. plus Einweisung, 20 Jahre und Einweisung für H. und drei Jahre für O. Die Erstangeklagte wurde von den Geschworenen einstimmig der Anstiftung zum Mord und zur mehrfachen Brandstiftung sowie des schweren Betrugs schuldig erkannt. Die Zweitangeklagte ist - ebenso einstimmig - des Mordes und der Brandstiftung schuldig, auch bei der 62 Jahre alten Drittangeklagten erfolgte der Wahrspruch der Geschworenen einstimmig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung/krone.at
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