Wegen Schweinepest

Tote Wildschweine ab sofort meldepflichtig

Österreich
13.12.2019 16:43
Porträt von krone.at
Von krone.at

Um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf Österreich zu verhindern, muss jedes in der Natur tot aufgefundene Wildschwein den Veterinärbehörden gemeldet werden. Die neue Revisions- und Frühwarnverordnung gilt ab Sonntag im gesamten Bundesgebiet, berichteten die neun Landesjagdverbände in einer Aussendung.

Laut „Jagd Österreich“ ist jedes verendet aufgefundene Schwarzwild von Jägern und anderen Naturnutzern zu melden. Es wird auch empfohlen, den Behörden Bescheid zu geben, wenn ein krank erscheinendes Tier gesichtet wird.

„Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt“
„Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt. Mit der Revisions- und Frühwarnverordnung werden nun schärfere Maßnahmen ergriffen, um ein Überschwappen der Tierseuche aus betroffenen Ländern nach Österreich zu vermeiden“, sagte „Jagd Österreich“-Präsident Landesjägermeister Norbert Walter. Allen gemeldeten Tieren werden Proben entnommen und an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling übermittelt.

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