Polizei war informiert

Vereitelte Home-Invasion: Haftstrafen, Freispruch

Österreich
05.12.2019 20:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Freispruch für den mutmaßlichen Kopf der Bande, Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren für die restlichen neun Angeklagten - so lautet die Entscheidung am Landesgericht Steyr im Prozess um eine vereitelte Home-Invasion. Die Beschuldigten hatten - wie mehrfach berichtet - einen Überfall auf die Bewohner eines Einfamilienhauses geplant - als die Täter eintrafen, wurden sie allerdings bereits von der Polizei erwartet.

Die Angeklagten - In- und Ausländer im Alter zwischen 19 und 50 Jahren - waren keine Unbekannten. Gegen vier der Mitglieder wird wegen eines weiteren Einbruchsdiebstahls ermittelt, auch läuft in Wien ein Ermittlungsverfahren gegen die Bande. Im Zuge der Erhebungen erfuhr die Staatsanwaltschaft bei einer Telefonüberwachung vom geplanten Coup auf das Einfamilienhaus in Steyr. 

Bandenmitglied als Tippgeber
Die Idee für die Coups stammte von einem der angeklagten Österreicher, der seinen Komplizen von seinem reichen Großvater und dem reichen Cousin seiner Frau berichtete. Und so brachen vier der Mitglieder am 14. Mai zunächst in das Haus des Großvaters ein, erbeuteten aus dem Safe 185.000 Euro Bargeld, Goldmünzen und Uhren. 
Nach der Tat sollte wenige Wochen später die nächste folgen - mit der Aussicht auf 400.000 Euro. Doch diesmal waren die Ermittler dank Telefonüberwachung auf den Coup vorbereitet. Am 31. Juli, als die Bande zur Tat schritt, wartete bereits die Polizei auf sie.

Geplante Gewaltanwendung nicht nachweisbar
Neun der insgesamt zehn Angeklagten wurden am Donnerstagabend zu Strafen zwischen neun Monaten teil- und zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt - allerdings „nur“ wegen versuchten Einbruchsdiebstahls. Das Gericht sah es als nicht nachweisbar an, dass sie Gewalt anwenden wollten. Zwei der Angeklagten wurden zudem wegen des zuvor verübten Einbruchs verurteilt.

Sechs der Angeklagten leugneten die ihnen vorgehalten Delikte. Drei legten im Wesentlichen ein Geständnis ab, einer ein Teilgeständnis. Motiv sei Geldnot gewesen, hieß es vor Gericht. Von den neun schuldig gesprochenen Angeklagten erklärten acht Rechtsmittelverzicht, in allen Fällen kündigte die Staatsanwaltschaft aber Strafberufung an, gegen den Freispruch Nichtigkeitsbeschwerde.

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