2. Tier war untauglich

Hund attackierte schon vor Todesbissen Soldat

Niederösterreich
25.11.2019 17:00

Nach dem Drama um einen zu Tode gebissenen Soldaten in der Flugfeld-Kaserne in Wiener Neustadt erhebt der Anwalt der Opferfamilie neue schwere Vorwürfe gegen das Heer. So wurde der 31-Jährige von „Haiti“, der schon einmal zugeschnappt hat, zerfleischt. Und der zweite Hund war gar dienstuntauglich. Zudem sei das Zwinger-Areal unzureichend gesichert gewesen.

Dominik R. war an jenem verhängnisvollen Mittwoch zuletzt zwischen 15.15 und 16 Uhr in der Kaserne lebend gesehen worden. Dies ergaben Zeugenaussagen. Kurz vor 18 Uhr hat der für die beiden Hunde zuständige Hundeführer – er war bei einer Jagdkommando-Übung – versucht, den Kameraden telefonisch zu kontaktieren. Doch Dominik hob nicht ab. Auch die um 22.40 Uhr gesendete WhatsApp-Nachricht blieb unbeantwortet.

Nach diversen Telefonaten wird um 1.22 Uhr ein erfahrener Hundeführer (aber nicht der Besitzer der Tiere) von einem Major der Stabsführung beim Jagdkommando telefonisch verständigt, dass der Wachdienst berichtet habe, dass zwei Diensthunde im Kasernenareal frei herumlaufen würden. Der Soldat machte sich sofort auf den Weg in die Kaserne. Erst um 1.45 Uhr wird der zerfleischte Körper von Dominik R. in der nassen Wiese entdeckt.

Ohne Grund in Oberarm und Beine gezwickt
Später gibt der Hundeführer zu Protokoll, dass der Belgische Schäfer „Haiti “ ihn im Februar dieses Jahres beim Auslauf schon einmal ohne Grund in den Oberarm und in die Beine gezwickt hatte. „Der Hundeführer hatte daraufhin den Hund gepackt und in den Zwinger zurückgebracht. Der Hund zeigte dabei keine Gegenwehr. Der Hundeführer wurde nicht verletzt“, so Bundesheer-Sprecher Michael Bauer am Montagabend in einer Aussendung. Der Vorfall sei nicht als Indiz für eine erhöhte Gefährlichkeit gewertet worden, der Hundeführer zog keine Konsequenzen.

Der zweite Vierbeiner, „Ragna“, galt überhaupt als untauglich, da er eine Bisshemmung hatte. „Ragna“ ist der Privathund des Hundeführers. Das Tier war am Abend der Attacke in einem Gästehundezwinger untergebracht. Im Auslauf kamen jedoch beide Hunde zusammen.

Jüngerer Hund hätte gar nicht auf Areal sein dürfen
„Ragna“ hätte sich an jenem Abend übrigends gar nicht auf dem Areal befinden dürfen. „Der Hundeführer hat gegen die Bestimmungen zum Einbringen von Hunden in Kasernen verstoßen: Er hätte dies bei der Kasernenverwaltung beantragen müssen. Dafür wurde von seinem Vorgesetzten ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet und bereits abgeschlossen“, so Bauer.

Martina Münzer, Kronen Zeitung/krone.at

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