Aus Sicht der Landeswahlbehörde dürfte der Einspruch der Blauen nicht ausreichend begründet gewesen sein. Die Freiheitlichen argumentieren, dass die Behörde selbst bei Annahme einer nicht ausreichenden Begründung die Möglichkeit gehabt hätte, einer Überprüfung des Wahlergebnisses zuzustimmen. So bestimme es das Gesetz.
Entscheidung "parteipolitisch motiviert"?
FPÖ-Landesparteiobmann Johann Tschürtz sprach in einer ersten Reaktion von einer "parteipolitisch motivierten Entscheidung". Die Ablehnung des Einspruchs sei durchaus ein Grund, "ab jetzt noch intensiver über eine Anfechtung der Wahl vom 30. Mai nachzudenken".
Tschürtz: "Man stelle sich vor, die Niessl-SPÖ hätte die absolute Mehrheit um genau eine einzige Stimme verpasst. Es wären alle Hebel in Bewegung gesetzt worden, um diese eine Stimme zu finden. In unserem Fall ist uns der neue rot-schwarze Kurs des Kuschelns auf den Kopf gefallen."
"Letztes Wort ist noch nicht gesprochen"
Primäres Ziel einer Anfechtung sei, so die FPÖ, "diese irrwitzige Landtagswahlordnung zu kippen und ihre erneute Anwendung zu verhindern." Die Freiheitlichen wollen in erster Linie eine Änderung der Vorzugsstimmenregelung sowie der Regelungen im Zusammenhang mit der Briefwahl. Tschürtz: "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen."
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