Horror im Gemeindebau

Nur bedingte Haft für vorbestrafte Tierquälerin

Burgenland
04.09.2025 22:00

Eine Wiederholungstäterin ließ 54 Tiere in ihrer kleinen Gemeindewohnung in Eisenstadt verwahrlosen. Die Zustände waren unzumutbar. Der 54-Jährigen bleibt das Gefängnis trotzdem erspart.

Die Eisenstädterin erweckt einen wahrlich mitleiderregenden Eindruck. Nur mit vereinten Kräften und auf zwei Krücken gestützt, schafft es die Frau, sich am Landesgericht zur Anklagebank zu schleppen. Wie hätte sie mit den 36 Hunden, die neben drei Katzen und 15 Schildkröten im Dezember 2024 in der kleinen Gemeindewohnung in Eisenstadt sichergestellt wurden, wohl jemals Gassi gehen sollen? Egal – mitleiderregender sind zweifelsfrei die Tiere, denen unermessliches Leid zugefügt wurde.

„Tierecke“ machte auf die Causa aufmerksam
Ins Rollen gebracht hatte die Causa die „Tierecke“ der „Krone“, die die Behörden informierte, dass dort, bei der bereits 2021 wegen Tierquälerei Verurteilten, irgendwas nicht stimmen könnte.

Dieser kleine Chihuahua ist einer von 36 Hunden, die bei der angeklagten Burgenländerin ein ...
Dieser kleine Chihuahua ist einer von 36 Hunden, die bei der angeklagten Burgenländerin ein trauriges Dasein fristen mussten.(Bild: Privat)

Es bot sich ein Bild des Grauens: Die Tiere vegetierten in der Wohnung, am Dachboden, im finsteren Keller vor sich hin. Lagen im eigenen Kot, hatten eingewachsene Krallen, waren dehydriert, unterversorgt. Auch, weil sich die 54-jährige Invaliditätspensionistin, die Pflegestufe 2 bezieht, die Nahrung nicht leisten konnte.

Beim Prozess erklärt der Anwalt, dass sie dies aus reiner Liebe gemacht habe. „Man wusste, dass man nicht mehr gewollte Hunde oder solche mit Missbildungen bei ihr abgeben konnte. Sie wollte nur helfen.“

Im Dezember 2024 wurden die bemitleidenswerten Tiere aus dem Gemeindebau in Eisenstadt abgeholt.
Im Dezember 2024 wurden die bemitleidenswerten Tiere aus dem Gemeindebau in Eisenstadt abgeholt.(Bild: Leserreporter)

Noch bevor die Angeklagte, die sich ständig die Tränen aus den Augen wischt, zu Wort kommt, wird die Zuhörerschaft des Saales verwiesen. Das hat der Anwalt vorgeschlagen, die Richterin nickt es bereitwillig ab. Denn: „Meine Mandantin leidet unter verminderter Diskretions- und Dispositionsfähigkeit. Ihr psychiatrischer Zustand ist zu erörtern. Wenn es um Krankheitsbilder geht, möge die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.“

Genug Zeit, sich über die Vorgeschichte einzulesen
Während wir also auf das Urteil warten, habe ich das „Krone“-Archiv strapaziert. Dort ist unter anderem in einem Artikel aus unserer Tierecke-Redaktion zu lesen: „Wie kann es sein, dass eine Frau seit 2003 immer wieder Dutzende Tiere unter abscheulichen Umständen hält und nicht gestoppt wird? Warum gibt es hier nicht öfter Kontrollen durch die Behörden?“ Oder: „Unverständlich, dass für die Frau 2022 ein Tierhalteverbot gefordert wurde, dieses jedoch durch den Richter abgelehnt wurde. Denn laut psychologischem Gutachten soll sie auf einem guten Weg sein.“

Am Landesgericht Eisenstadt durfte die Öffentlichkeit nicht hören, was die Angeklagte zur ...
Am Landesgericht Eisenstadt durfte die Öffentlichkeit nicht hören, was die Angeklagte zur Rechtfertigung von sich gab.(Bild: Harald Schume, Krone KREATIV)

Die Tür geht auf, die 54-Jährige fasst sechs Monate bedingte Haft aus. Keine Geldstrafe. Die Richterin verlangt, dass die Verwaltungsbehörden ein Tierhaltungsverbot gegen sie aussprechen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt