Nach Rechtsansicht der Arbeitgeber müssen sie keine Lohnfortzahlung leisten, weil die Aschewolke als "höhere Gewalt" die Allgemeinheit treffe. Gewerkschaftsjuristin Andrea Komar hält dagegen: "Die überwiegende Mehrheit ist pünktlich zur Arbeit erschienen." Daher liege kein die Allgemeinheit betreffenes Ereignis "höherer Gewalt" vor.
Die verspäteten Arbeitnehmer hätten somit Anspruch auf Fortzahlung. Allerdings gebe es in solchen Fällen "wenig Judikatur". Eindeutig geklärt ist aber, dass die Luftraumsperre ein "Dienstverhinderungsgrund" ist und daher niemand entlassen werden darf, weil er sich ihretwegen verspätet hat. Man muss auch keine Extra-Urlaubstage für die Zeit nehmen, in der man wegen der Aschewolke auf fernen Flughäfen festsaß.
Kronen Zeitung
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