Bewährungsstrafe

„Lucy“ bekam wochenlang kein Futter

Salzburg
16.07.2019 14:37

Einen trotzigen Auftritt legte eine korpulente Salzburgerin (35) im Landesgericht hin. Tierquälerei lautete der Anklagevorwurf. Zwei Wochen lang soll sie demnach ihre Hündin „Lucy“ nicht gefüttert haben. Das gab die Obdachlose gegenüber Richterin Gabriele Glatz auch unverblümt zu. Warum? „Weil mir alles über den Kopf gewachsen ist“, meinte sie. Urteil: drei Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig. 

Zwischen Ende April und Anfang Mai musste der Mischlingshund hungern, in einer verwahrlosten Wohnung. Erst als die Polizei kam und die Pfotenhilfe Lochen informierte, kam die bereits apathische „Lucy“ in die richtigen Hände. Laut Tierärzten war sie zu diesem Zeitpunkt abgemagert. Auch Lebertumore fanden die Veterinärmediziner, daraufhin musste „Lucy“ eingeschläfert werden. Das Frauerl, eine Flachgauerin (35), hätte sich bereits Mitte Juni dem Vorwurf der Tierquälerei stellen müssen. Doch die Frau kam nicht ins Landesgericht. Beim zweiten Anlauf am Dienstag kam sie in Begleitung zweier Polizisten.

Im Verhandlungssaal fiel sie nur mit frechen Antworten auf: „Ich hab ihn nicht richtig versorgt, das geb ich zu“, entgegnete sie auf Richter-Nachfrage im Dialekt. Aber einen richtigen Grund nannte sie nicht. Nur, dass ihr alles zu viel geworden sei. Der Tod des Hundes hänge aber nicht kasual mit der Behandlung zusammen, unterstrich die erfahrene Richterin und fällte rasch einen Schuldspruch mit einer drei-monatigen Bewährungsstrafe. Beruhend auf ein Tatsachengeständnis, das „nicht reumütig und nicht von einer Schuldeinsicht getragen“ war. Sie sei „nicht fähig“ gewesen, sich „um einen Hund zu kümmern“, so Glatz. Salopp entgegnete die Angeklagte zum Abschluss nur: „Es ist mir egal, was ihr da entscheidet.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Antrag auf Tierhalteverbot

„Wir werden nun bei der Bezirkshautpmannschaft ein Tierhalteverbot beantragen“, kündigt Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe am Rande des Prozesses an. Der Tierschutzorganisation wurden als Privatbeteiligte auch rund 500 Euro für die entstandenen Kosten zugesprochen. 

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