Andere Länder, andere Sitten – für heimische Gerichte wird die Ahndung von Straftaten damit oft erschwert. Was war passiert? Ein Afghane (24), der in einem Tiroler Asylheim lebt, ging eine Beziehung zu eine Frau ein, die aus seiner Region stammt. Deren Mutter tolerierte die „wilde Ehe“ nicht. Der Angeklagte soll mit Gewaltausbrüchen gegen die Freundin reagiert haben und er drohte, sexuelle Darstellungen von ihr auf Facebook & Co. zu veröffentlichen. Der im Ausland lebenden Mutter soll er gedroht haben, ihr seine Freunde zu schicken, die sie umbringen werden.
Frau widerrief Aussagen vor Polizei
Beim Prozess behauptete die verängstige Frau plötzlich, dass die Vorwürfe nicht stimmen würden. Es seien nur „Märchen“ ihrer Mutter gewesen, die sich nach drei Monaten dafür entschuldigt habe. Die Staatsanwältin glaubte dies nicht: „Ich habe keinen Zweifel, dass die erste Version stimmt, die sie vor der Polizei schilderten.“ Urteil: 1680 Euro Geldstrafe und fünf Monate bedingt (nicht rechtskräftig).
Andreas Moser
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