"Mit der neuen DNA-Technik kann die von der Polizei am Tatort sichergestellte DNA-Spur mit höchster Wahrscheinlichkeit dem Angeklagten zugeordnet werden", sagte Gerichtsmediziner Prof. Martin Steinlechner. Nur bei einer Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Milliarde könnte diese Spur von einem anderen Mann stammen.
Der seit 2006 flüchtige Angeklagte (34), der am Innsbrucker Landesgericht vor Richter Michael Pilgram stand, hatte sich trotz dieses erdrückenden DNA-Beweismaterials nicht schuldig bekannt. Er könne gar nicht der Täter sein, der in der Nacht zum 2. Oktober 2001 bei einem Einbruch in eine Firma in Wörgl einen IBM-Laptop und ein Rotring-Schreibgerät im Wert von 2.217 Euro sowie Bargeld in Höhe von 126 Euro erbeutet habe. Denn er habe in dieser Nacht in St. Anton auf einer Baustelle gearbeitet.
Der Chef dieser Baufirma konnte dies als Zeuge allerdings nicht mehr bestätigen. Weil es viel zu lange her ist. Aufgrund der DNA-Beweise und wegen des getrübten Vorlebens des Angeklagten wurde er verurteilt: 8 Monate bedingt, Urteil nicht rechtskräftig.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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