Prozess in Innsbruck

Blutige Attacke nach Lokalverweis in den Bögen

Tirol
25.01.2019 06:00
Er mischte sich im August des Vorjahres in der berüchtigten Innsbrucker Bogenmeile in den Streit zwischen einem Somalier (22) und einem Türsteher ein und hätte dies fast mit dem Leben bezahlt! Ein 31-jähriger Tiroler lag nämlich nach einem Schlag des Asylwerbers plötzlich mit einer Stichwunde am Hals auf der Straße.

Die Stichverletzung war nur sehr klein, der seelische Schmerz ist dafür aber umso größer! Der blutige Angriff hat beim 31-Jährigen seine Spuren hinterlassen – auch rund ein halbes Jahr danach ist der gut gebaute Tiroler regelrecht traumatisiert. „Ich habe damals nur an meine Kinder gedacht und an das, was passieren hätte können“, meinte das Opfer am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht mit zittriger und weinerlicher Stimme. „Seit dem Vorfall gehe ich aus Angst nicht mehr fort.“ Und tatsächlich: „Er hatte Glück, dass nicht die Halsvene oder die Halsschlagader getroffen wurde. Denn dann hätte er tot sein können“, sagte die Sachverständige vor dem Schöffensenat.

„Hatte nichts in der Hand“
Doch wie kam es zu der etwa ein Zentimeter tiefen und ein Zentimeter langen Schnittverletzung? „Ich habe ihm einen Faustschlag versetzt, das tut mir auch aufrichtig leid. Aber ich hatte nichts in der Hand“, schwor der Somalier. Doch auf einem Video der Auseinandersetzung sieht man, wie der junge Mann nach mehreren Schubsereien offenbar einen Gegenstand aus der Hosentasche zieht, bevor er brutal zuschlägt. „Das Verletzungsmuster ist typisch für ein Messer“, war sich die Sachverständige sicher. „Einen Schlüssel oder den Fingernagel kann ich definitiv ausschließen.“

Parallelen zu tödlicher Bluttat in den Bögen
Wie brutal der Schlag gewesen sein muss, zeigt auch die Tatsache, dass dem 31-Jährigen ein Stück eines Backenzahnes fehlte. „Und auch die Narbe wird mich für immer an den Vorfall erinnern. Ganz schlimm war es, als der Vorarlberger in den Bögen erstochen wurde. Das hätte ich sein können“, so der Einheimische.

Da der Somalier aber unbescholten und alkoholisiert war und zudem provoziert wurde, ließ der Schöffensenat milde walten. Urteil: 18 Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe, die der 22-Jährige aber mit Sozialstunden abarbeiten kann.

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