Regierung prüft

EU-Gericht: Noch ein Feiertag für uns alle dazu?

Österreich
22.01.2019 11:47

13 Feiertage stehen aktuell im österreichischen Kalender, jetzt dürfte ein weiterer für uns alle dazukommen - der Karfreitag! Laut dem bereits mit Spannung erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB sowie bestimmter weiterer Kirchen eine Diskriminierung wegen der Religion dar. Türkis-Blau berät nun, wie man mit dem Urteil umgehen kann und was das Ganze für andere Ungleichbehandlungen bei Feiertagen bedeutet. 

Der Karfreitag gilt als höchster Feiertag der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche, auch Altkatholiken haben an diesem Tag frei. Und nur Angehörige dieser Kirchen, insgesamt rund 300.000 Personen, hatten bisher Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiteten - eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. Der EuGH urteilte am Dienstag, ein Arbeitgeber in Österreich könnte verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen.

Im internationalen Vergleich punkto Feiertage ganz vorne dabei
Damit könnte es künftig 14 Feiertage in Österreich geben. Während Arbeitnehmer jetzt schon jubeln, zittern allerdings Wirtschaftstreibende, denn ein zusätzlicher Feiertag würde laut Wirtschaftskammer rund 600 Millionen Euro pro Jahr kosten. Und schon jetzt sind Herr und Frau Österreicher mit 13 Feiertagen pro Jahr im internationalen Vergleich ganz vorne mit dabei. Derzeit ist der Karfreitag bei uns kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag im Sinne Paragraf 7 Arbeitszeitgesetz, in vielen EU-Ländern hingegen schon: In 13 der 28 Mitgliedsstaaten haben heuer am 19. April alle Arbeitnehmer frei bzw. müssen, wenn sie arbeiten, Feiertagszulage bekommen.

Regierung will Urteil nun prüfen und „zeitnah“ Lösung vorlegen
Türkis-Blau berät nun, wie man mit dem Urteil umgehen kann und was das Ganze für andere Ungleichbehandlungen bei Feiertagen bedeutet. Äußern wollte sich keiner der Minister, auch nicht der (am ehesten) ressortzuständige Europaminister Gernot Blümel. Einzig Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal richtete nach der Entscheidung am Dienstagvormittag aus, dass man das Urteil nun prüfe und „zeitnah“ eine Lösung vorlegen werde. Eventuell werde es bereits Thema im nächsten Ministerrat sein. 

„ArbeitnehmerInnen haben sich zusätzlichen Feiertag mehr als verdient“
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen zu machen“, sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Schließlich lägen die Menschen in Österreich mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten an einem der europäischen Spitzenplätze. „Die ArbeitnehmerInnen haben sich einen zusätzlichen Feiertag mehr als verdient.“

„Betriebe dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden“
Vom österreichischen Wirtschaftsbund hieß es: „Bei der Umsetzung der Entscheidung in Österreich dürfen unsere Betriebe nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden“, so Generalsekretär René Tritscher. Der Karfreitag sei derzeit per Gesetz nur für etwa vier Prozent der Österreicher arbeitsfrei. „Ein weiterer arbeitsfreier Feiertag für alle war damit nicht gewollt.“ Er verwies auf die Spitzenposition Österreichs bei der Anzahl der arbeitsfreien Tage und plädierte für eine „vernünftige Lösung, die sowohl die Bedürfnisse der Betriebe als auch ihrer Mitarbeiter berücksichtigt“.

Tausch von Karfreitag gegen Pfingstmontag als Kompromiss?
Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker zeigte sich am Dienstag „im Moment erleichtert“. Der Ball sei nun beim Gesetzgeber in Österreich. Eine Streichung des Karfreitags als Feiertag wäre „gar nicht in unserem Interesse, denn der Tag hat für die Evangelischen zentrale Bedeutung“. Synodenpräsident und Rechtsanwalt Peter Krömer meinte, um Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen, könnte der Karfreitag auch „zum Beispiel gegen den Pfingstmontag getauscht werden“.

Der Generalsekretär der römisch-katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, ist dafür, dass der Karfreitag weiterhin für Evangelische und Altkatholiken ein gesetzlicher Feiertag bleiben soll, aber bei gleichzeitigem Entfall der Feiertagszuschläge für jene, die dennoch an diesem Tag arbeiten. Damit „wäre sowohl dem EuGH-Urteil als auch dem berechtigten Anliegen der drei evangelischen sowie der altkatholischen Kirchen entsprochen“.

Rechtsstreit seit 2015 nach Klage eines Detektei-Mitarbeiters
Stein des Anstoßes war die Klage eines Mannes, eines Mitarbeiters einer Detektei, im Jahr 2015: Er gehört nicht den infrage kommenden Kirchen an, musste eben an einem Karfreitag acht Stunden arbeiten und forderte dafür von seinem Arbeitgeber 109 Euro Feiertagsentgelt. Das Oberlandesgericht Wien gab ihm Recht und sah einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU. Der daraufhin mit dem Rechtsstreit befasste Oberste Gerichtshof (OGH) verwies den Fall an den EuGH, der das Urteil am Dienstag bestätigte.

Nun ist der OGH wieder am Zug. Er muss nun das in Österreich laufende Verfahren gemäß dem EuGH-Urteil abschließend entscheiden. Aus dem OGH hieß es, dass man das konkrete Verfahren fortsetzen und eine Entscheidung auf Grundlage des EuGH-Erkenntnisses treffen werde. Wie lange das dauert, ließe sich noch nicht abschätzen. Allerdings betreffe die Entscheidung nur den konkreten Fall und habe keine allgemeine Gültigkeit. Was das betrifft, ist die Bundesregierung am Zug.

Tag dient der Besinnung auf die Leiden Christi am Kreuz
Der Karfreitag wird mindestens seit dem zweiten Jahrhundert gefeiert. Den Namen erhielt der Tag vom jüdischen Wort „Kara“, das „Klage“ oder „Trauer“ bedeutet. Der Karfreitag dient der Besinnung auf die Leiden Christi am Kreuz und gilt in der katholischen Kirche bis heute als strenger Fasttag: Gläubige, die älter als 14 Jahre sind, dürfen an diesem Tag kein Fleisch zu sich nehmen, Katholiken zwischen 18 und 60 ist am Karfreitag nur eine einmalige Sättigung erlaubt. Ursprünglich durfte man an diesem Tag überhaupt nichts essen oder trinken.

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