Frau (30) vergewaltigt

Acht Jahre Haft für Serien-Sextäter in Linz

Österreich
09.07.2018 15:49

Obwohl seine DNA unter den Fingernägeln von drei Opfern gefunden wurde, leugnet ein afghanischer Asylwerber, der inzwischen einen negativen Bescheid erhalten hat, standhaft. Am Montag stand er wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung in Linz vor Gericht - ohne jede Schuldeinsicht: „Wenn ich das getan hätte, würde ich mich entschuldigen“, meinte er immer wieder. Er wurde schlussendlich zu acht Jahren Haft verurteilt.

Tatsache ist, dass es im vergangenen Oktober mehrmals zu nächtlichen Übergriffen auf junge Frauen in Linz gekommen war. Eines seiner Opfer hatte in der Nacht auf den 1. Oktober das Handy verloren. Abdul S. gab vor, ihr zu helfen, erklärte, seine Freunde hätten es gefunden, weshalb die Frau auch mit dem Mann mitging. Tatsächlich fiel er bei einer Holzhütte in einem Skaterpark brutal über sein Opfer her und vergewaltigte die 30-Jährige. Dabei hielt er ihr Mund und Nase zu und schlug ihren Kopf mehrmals auf den Asphalt. Danach meinte er lakonisch: „T‘schuldigung, keine Polizei!“

DNA unter Fingernägeln
Eine andere Frau identifizierte ihn auf Fotos „ganz sicher“ als ihren Peiniger, die anderen mit „hoher Wahrscheinlichkeit“. Bei den drei Frauen, die sich heftig gewehrt und ihn dabei gekratzt hatten, wurden Hautspuren mit seiner DNA unter den Fingernägeln gefunden. Wie die da hingekommen sein soll, fragte die Richterin. „Vielleicht durch die Luft“, mutmaßt der angebliche Student. Alle Opfer berichteten übereinstimmend, dass er sie mitten in der Nacht angesprochen habe und danach nicht mehr abzuschütteln war. Eine Kunststudentin verfolgte er bis in deren Wohnung. Einer anderen jungen Frau ging er nach, als sie im Finstern aus der Straßenbahn ausstieg. Diese beiden konnten ihn durch lautes Geschrei gerade noch verscheuchen.

Das Schöffengericht folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwältin nach einer hohen Strafe - maximal wären zehn Jahre möglich gewesen, zu acht Jahren Haft wurde der Afghane verurteilt. Wegen der „hohen Brutalität“ der Taten, aber auch wegen einer generalpräventiven Wirkung fiel das Urteil streng aus, erklärte die Richterin. Für sie waren die Aussagen der Opfer glaubwürdig, auch die DNA-Spuren seien eindeutig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kronen Zeitung und krone.at

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