Höchstgericht urteilte

Bar darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen

Österreich
28.05.2018 10:19

Die Aktion hatte damals österreichweit hohe Wellen geschlagen: Ein Lokal in Bad Ischl warb Anfang 2016 damit, „ab jetzt wieder asylantenfrei“ zu sein. Die Bar-Betreiberin geriet daraufhin ins Zentrum eines gewaltigen Shitstorms und musste sich vor Gericht verantworten. Erkannte das Landesverwaltungsgericht in der Aktion keine Diskriminierung, tat dies der Verwaltungsgerichtshof nun sehr wohl. Zum Vergleich zitiert der Gerichtshof das historische Beispiel „Unser Hotel ist judenfrei“.

Die beliebte Bar in Bad Ischl hatte im Jänner 2016 auf ihrer Facebook- und Twitter-Seite verkündet, „ab jetzt wieder asylantenfrei“ zu sein. „Um das Problem zu stoppen“, führte die Betreiberin einen Eintritt von zwei Euro ein. Als Gegenleistung sollten die Gäste einen Drink erhalten. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden stellte daraufhin einen Strafbescheid von 550 Euro aus, weil „eine Personengruppe ungerechtfertigt benachteiligt“ worden sei.

Ermittlungen wegen Verhetzung wieder eingestellt
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung wurde von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt, berichtete die „Presse“ am Montag. Die Bar-Betreiberin verteidigte sich damit, dass ihre Kellnerin wiederholt belästigt worden sei, „veranlasst“ durch Personen, die in einer Asylunterkunft lebten. Aus Fürsorge für ihre Arbeitnehmerin habe sie deshalb handeln und das Eintrittsgeld einführen müssen, das für alle Besucher gleichermaßen gegolten habe.

Die Frau legte Beschwerde ein, das Landesverwaltungsgericht gab ihr Recht. Zwar sah es das Eintrittsgeld in Zusammenhang mit den Postings sehr wohl als eine (mittelbare) Diskriminierung, die darauf abziele, finanziell Benachteiligte dem Lokal fernzuhalten. Die bloße Ankündigung sei aber nicht strafbar. Vielmehr müsste dazu ein konkreter Asylwerber benachteiligt werden, indem er einen Eintritt zahlen müsste, der anderen nicht abverlangt würde, indem ihm der Zutritt verwehrt würde oder indem er aus dem Posting schließe, in der Bar nicht willkommen zu sein.

Der Freispruch rief wieder die Bezirkshauptmannschaft auf den Plan. Sie legte Amtsrevision ein und setzte sich durch. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) meinte, dass das Posting nicht anders verstanden werden könne, als dass die solcherart umschriebenen Personen nicht erwünscht sind und gegebenenfalls damit rechnen müssten, nicht eingelassen zu werden. Zum Vergleich zitiert der Gerichtshof das historische Beispiel „Unser Hotel ist judenfrei“.

Abwertendes Wort „Asylant“
Nach Einschätzung des VwGH müsste das Posting gar nicht als Lokalverbot gedeutet werden, wie in manchen Medienberichten geschehen. Es genüge, dass Asylwerber mit einer ungünstigeren Behandlung rechnen müssten. Das Wort „Asylant“ werde auch als abwertend empfunden.

Für die Bar in Bad Ischl ist das Ende der rechtlichen Querelen aber ohnehin nicht mehr von Bedeutung: In Folge der heftigen Reaktionen und ausbleibender Kundschaft schloss das Lokal bereits Ende 2016 seine Pforten. Ob die Betreiberin des Lokals jetzt die 550 Euro Strafe zahlen wird müssen, ist indessen noch offen. Der VwGH konnte nicht gleich selbst darüber entscheiden, weil die Frau eine mündliche Verhandlung beantragt hat.

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