Ärger mit Finanzamt

Anwalt hilft nach Eklat mit Assistenzhund „Lucky“

Oberösterreich
04.04.2018 06:18

Der Fall der an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung leidenden Janet H., die - wie berichtet - wegen ihres Assistenzhundes „Lucky“ von Mitarbeitern des Finanzamtes Linz rüde aus dem Haus verwiesen worden sein soll, landet nun vor der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums. Ein Anwalt hilft der Mühlviertlerin. Dagegen bestreitet man im Finanzamt die Vorwürfe.

Janet H. (40) und ihr Sohn Denis (17) werfen einem Security-Mann und einer Mitarbeiterin des Info-Points im Linzer Finanzamt vor, sie wegen ihres Assistenzhundes „Lucky“ aus der Behörde verwiesen, verbal beleidigt und ausgelacht zu haben. H., die als 15-Jährige in Prag von einer Gruppe Männer entführt und eine Woche lang missbraucht worden war und seit damals psychisch schwer angeschlagen ist, hielt das nervlich nicht aus. Sie kollabierte vor dem Eingang. Als Denis den Security um Hilfe bat, soll dieser abgelehnt haben. Erst in Begleitung der Polizei durfte H. später mit dem Hund ins Amt.

Finanz: „Falsche Vorwürfe“
„Wir legen auf Freundlichkeit und zuvorkommendes Verhalten den Kunden gegenüber großen Wert. Die Vorwürfe sind falsch“, behauptet Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. Dass die Anschuldigungen keine Substanz hätten, würde auch dadurch untermauert, dass die von H. eingeschaltete Exekutive keine Anzeige erstattet habe.

Polizei nicht zuständig
„Für Diskriminierungsanzeigen sind wir gar nicht zuständig, wir haben die Frau auf den Zivilrechtsweg verwiesen“, betont Stadtpolizeichef Karl Pogutter. Der Security soll den Beamten gegenüber erklärt haben, dass es ein Missverständnis gegeben habe. Während er bei seinem Chef telefonisch Rücksprache gehalten habe, soll die Infopoint-Mitarbeiterin H. und ihren Sohn Denis samt „Lucky“ hinauskomplimentiert haben.

Verfahren beantragt
H. beantragte am Dienstag beim Sozialministerium die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wird sie unterstützen - siehe dazu auch nachfolgendes Interview. 

„Krone“: Seitens des Finanzamtes wird nun behauptet, die Vorwürfe seien falsch.
Hansjörg Hofer:
Für mich klingen die Schilderungen der Frau glaubhaft. Wer eine solche gesundheitliche Vorgeschichte hat, legt es normal nicht darauf an, unnötig Stress und Aufmerksamkeit auszulösen. Wir sind bereit, Frau H. zu unterstützen.

Was passiert in einem Schlichtungsverfahren?
Es wird versucht, außergerichtlich einen Kompromiss zu erzielen. Etwa, dass sich eine Partei für eine Diskriminierung entschuldigt oder Schadenersatz leistet.

Wie hoch ist dabei die Erfolgsquote?
Sie beträgt etwa 45 Prozent.

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