Lissabon-Vertrag
Ausnahme von EU-Charta für Prag nun doch möglich?
Klaus hatte in Hinblick auf mögliche Entschädigungsklagen von nach dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen Tschechoslowakei vertriebenen Sudetendeutschen ein generelles Opt-Out von der Charta verlangt. Malmström betonte, der schwedische EU-Ratsvorsitz habe Klaus noch nichts angeboten, man höre dem Präsidenten zunächst einmal zu. "Nichts ist bereits gelöst".
Slowakei fordert ebenfalls Ausnahme-Regelung
Der EU-Vorsitz rede auch mit der Slowakei, es sei der Präsidentschaft "bewusst, wie heikel" das Thema sei. Die Slowakei hatte in Hinblick auf die Benes-Dekrete dieselbe Ausnahme von der Grundrechtecharta wie Tschechien gefordert, aber bereits den mit der Charta verknüpften Lissabon-Reformvertrag ratifiziert. Der slowakische Premier Robert Fico drohte, die Ausnahme für Prag blockieren zu wollen, sollte seinem Land nicht dieselbe Regelung angeboten werden.
Malmström deutete an, dass der EU-Vorsitz keinen direkten Verweis auf die Benes-Dekrete - die Grundlage für die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg - plant. "Es ist absolut klar, dass die Grundrechtecharta nicht rückwirkend ist und nichts mit den sogenannten Benes-Dekreten zu tun hat."
Spindelegger: "Zu früh, um Schritte anzukündigen"
Außenminister Michael Spindelegger wandte sich gegen Festlegungen bezüglich einer möglichen Ausnahmeregelung für Tschechien von der EU-Grundrechtecharta, wie Staatspräsident Klaus in Hinblick auf mögliche Entschädigungsklagen enteigneter und vertriebener Sudetendeutscher gefordert hatte. Es sei "zu früh, schon Schritte anzukündigen", sagte der Außenminister. Für Österreich gehe es auch darum, die Benes-Dekrete "nicht durch eine europäische Entscheidung zu rechtfertigen".
Nach der Anhörung zu dem Klageantrag von 17 EU-kritischen tschechischen Senatoren am Dienstag erwartet Malmström bereits am Dienstagnachmittag Klarheit darüber, ob das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) den Antrag zurückweist oder ihn eingehend prüfen will. Sollte das Gericht auf die Forderung der Senatoren eingehen, sei mit einer Verzögerung von drei bis vier Monaten zu rechen, sagte der dänische Außenminister Per Stig Möller. Die EU könnte so lange auch keine Entscheidung über Top-Posten treffen.











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