Klage gegen AWD

Keine Entscheidung über Zulässigkeit gefallen

Österreich
22.10.2009 14:51
Im Fall AWD ist am ersten Verhandlungstag in Wien noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zulässig ist. Richter Oskar Straßegger wird darüber schriftlich befinden.

Der VKI wirft AWD bei der Vermittlung von Immofinanz-Aktien systematische Fehlberatung vor. Etwa 2.500 AWD-Kunden mit einem vermuteten Gesamtschaden von 30 Millionen Euro haben sich der VKI-Aktion angeschlossen.

Bisher hat der VKI zwei Sammelklagen im Namen von insgesamt 270 AWD-Kunden und einem geschätzten Schaden von 4 Millionen Euro eingebracht. Die Konsumentenschützer wollen die Causa aus prozessökonomischen Gründen als Sammelklage abwickeln, der AWD hatte in der Vergangenheit hingegen stets darauf bestanden, alle Fälle einzeln zu klären und die Rechtmäßigkeit der Sammelklage infrage gestellt.

VKI-Jurist zuversichtlich
In welche Richtung die Entscheidung über die Zulässigkeit und Zuständigkeit der Sammelklage gehen wird, konnte Richter Straßegger am Donnerstag noch nicht sagen. VKI-Chefjurist Peter Kolba ist dennoch zuversichtlich, dass sich das Handelsgericht als für die Causa zuständig herausstellt und die Sammelklage zulässig ist.

Der VKI drohte dem Gericht indirekt mit einer Amtshaftungsklage, falls die Entscheidung über die Zulässigkeit der Sammelklage unanfechtbar sein sollte.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele