Strafe für Schal

„Burka-Verfahren“ gegen Wienerin eingestellt

Österreich
09.02.2018 21:43

Der Fall einer Wienerin hatte im Zuge der Einführung des Burka-Verbots im vergangenen Oktober - wie berichtet - für Aufregung gesorgt: Die 28-jährige Nora F. bekam damals eine Strafe in der Höhe von 50 Euro nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz aufgebrummt, weil sie ihren Mund mit einem Schal bedeckt hatte. Jetzt ist das Verfahren gegen die Frau eingestellt worden. Die von ihrem Anwalt Georg Zanger erhoffte Anfechtung, um das umstrittene Gesetz zu kippen, sei somit unmöglich gemacht worden, wie der Jurist am Freitag erklärte.

Nora F. wurde im Oktober des Vorjahres am Lerchenfelder Gürtel in Wien wegen halb gesichtsverhüllenden Tragens eines um den Hals geschlungenen Schals angezeigt - weil sie damit gegen das Burka-Verbot verstoßen habe. Anwalt Zanger kündigte an, den Fall seiner Mandantin zum Präzedenzfall machen zu wollen - und gar das Burka-Verbot zu kippen.

Vor wenigen Tagen wurde Zanger nun laut einem Bericht von derstandard.at ein Schreiben der Landespolizeidirektion Wien zugestellt. Inhalt des Papiers: Das Verwaltungsstrafverfahren gegen Nora F. laut dem seit Anfang Oktober 2017 geltenden Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, das Strafen bis zu 150 Euro vorsieht, wurde eingestellt.


Verfahren ohne Begründung eingestellt
Begründung für diesen Schritt sei in dem Schreiben keine angeführt, erklärte Zanger. Weil die Frau ihr Vergehen zugab, wäre sie eigentlich zu verurteilen gewesen - und hätte dann, wie angekündigt, die Möglichkeit gehabt, gegen das Urteil bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Für ihren Anwalt ist die Einstellung ohne Begründung deshalb auch ein Zeichen, dass das Gesetz "in der vorliegenden Textierung nicht durchsetzbar" sei.

Dass die Anfechtung nun aber unmöglich sei, ist laut Zanger "höchst bedauerlich". Eine Anfechtung sei "dringend nötig", um rechtliche Klarheit zu schaffen. Verfassungsexperte Heinz Mayer hatte dem Anwalt gegenüber der "Krone" für eine erfolgreiche Anfechtung gute Chancen eingeräumt: "Denn wenn ich jemandem verbiete, dass er sich einen Schal oder eine Mütze ins Gesicht zieht, ist das ein Eingriff in sein Privatleben und hat mit Integration nichts zu tun", so der Experte im vergangenen Oktober. "Das ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."

Im Auftrag von Nora F. prüft Jurist Zanger nun derstandard.at zufolge die Eröffnung eines Amtshaftungsverfahrens. Um das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist es indes in der Praxis weitgehend ruhig geworden. Seit Oktober 2017 habe es auf Grundlage des Gesetzes zwei Festnahmen gegeben, antwortete Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor Kurzem auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS.

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