Einmal zusperren genügt, um von der Versicherung Schadenersatz bei Einbruch zu bekommen. Das hat ein deutsches Gericht entschieden. Und dieser Entscheid hat auch bei uns in Österreich Gültigkeit.
In eine deutsche Bank wurde eingebrochen. DieVersicherung wollte nicht zahlen. Begründung: Die Sicherheitstürewar nur einmal zugesperrt, die Versicherten hätten ihre Sorgfaltspflichtfahrlässig außer Acht gelassen. Das Oberlandesgerichtentschied anders: Es sei nicht Pflicht des Versicherten, seinGeschäftslokal zweimal zu versperren.
Sichreheitsstandard ist jedoch, die Türe einmalzu versperren. Lässt der Versicherte die Tür aber bloßzuschnappen und sperrt nicht zu, wird die Leistung für einenallfälligen Einbruch verweigert.
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