100.000-¿-Schaden

Angestellter zu 18 Monaten Haft verurteilt

Kärnten
27.02.2009 12:53
Rund 100.000 Euro Schaden soll ein Angestellter eines Klagenfurter Unternehmens angerichtet haben. Er hatte Waren ohne Rechnung verkauft und das Geld, laut Anklage, auf sein Privatkonto fließen lassen. Dann packte den 53-jährigen Klagenfurter jedoch das schlechte Gewissen und er brachte den Fall selbst ins Rollen. Am Freitag wurde er am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten Haft - 15 davon bedingt - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rund 80 Manipulationsfälle sind durch die Ermittlungen des Landeskriminalamtes bekanntgeworden - sie alle hat der Angeklagte zu verantworten. Laut Recherchen soll für das Unternehmen ein interner Schaden von circa 280.000 Euro entstanden sein.

Fest steht bisher allerdings nur, dass der 53-Jährige 48.000 Euro in seine eigene Tasche fließen ließ, wie aus seinen Kontoauszügen hervorgeht.

Das schlechte Gewissen
"Ich konnte das mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren", erklärte der Angeklagte seine spätere Reue. Er habe die Sache aufklären wollen und sich deshalb an einen Anwalt gewandt. Dieser nahm Kontakt mit dem Leiter des Unternehmens auf und versuchte, eine einvernehmliche Schadensbereinigung zu erzielen. Ohne Erfolg - der Chef erstattete Anzeige.

Eine angebotene Ratenzahlung über 25.000 Euro konnte vom Angeklagten nicht gezahlt werden. Laut seinen Angaben rief der Ex-Chef bei seinen drei neuen Arbeitgebern an und informierte sie über die Malversationen. Deshalb wurde ihm letztendlich auch kein Kredit mehr gewährt. Der Chef bestritt dies allerdings: "Woher soll ich wissen, wo er angestellt ist?" Mittlerweile wurde eine erste Rate in der Höhe von 3.000 Euro bezahlt.

"Wären Sie nicht vorbestraft, wären Sie mit einer bedingten Strafe hinausgegangen", sagte Richter Gerhard Pöllinger in seiner Urteilsbegründung. Neben der Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte zur Zahlung von 97.000 Euro verpflichtet.

Drohung: "Drei Monate Gast der Justiz"
Ihm wird ein Strafaufschub gewährt, da er ab März eine neue Arbeitsstelle hat. Sollte er im Ablauf eines Jahres Zahlungen leisten, wird der unbedingte Haftanteil in eine bedingte Strafe umgewandelt. "Derzeit sollen und müssen sie aber mit der Drohung leben, dass sie drei Monate Gast der Justiz werden", so Pöllinger.

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