Neustart war in enger Kooperation mit den beiden Justizanstalten in die Betreuung der Betroffenen eingebunden, die das Gefängnis dank des elektronisch überwachten "Hausarrests" zumindest teilweise verlassen durften. Einige, deren Haftstrafen unter sechs bzw. neun Monaten lagen, mussten überhaupt keine "gesiebte Luft" atmen.
90 Prozent der Betroffenen haben laut Neustart die elektronische Aufsicht in Form des sogenannten "Home Monitoring Device" - die 24-Stunden-Überwachung über GPS hatte sich in einem früheren Testversuch als fehleranfällig erwiesen - positiv abgeschlossen. In einem Fall brach ein Klient die Maßnahme freiwillig ab und kehrte ins Gefängnis zurück, in drei Fällen geschah das auf Veranlassung der Justizanstalt, weil gegen Auflagen verstoßen worden war.
Die Betroffenen hatten einer geregelten Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden nachzugehen, statt in ihren Zellen zu "dunsten". Diese Vorgabe hielten jene, die bis zum Schluss durchhielten, zur Gänze ein. Gegen keinen einzigen Neustart-Klienten wurde während des Überwachungszeitraums Strafanzeige erstattet. Zwei Drittel der 36 Teilnehmern wurden nach Auslaufen des Modellversuchs bedingt entlassen.
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