Als Insolvenzursache gab das von dem austro-vietnamesischen Modeschöpfer Nhut La Hong mitbegründete Unternehmen "zwei unerwartete Ereignisse" an: Im Dezember 2011 war das Atelier in der Wiener Kärntner Straße abgebrannt. Im Juli 2012 zerstörte ein Wasserschaden in einem Ersatzgeschäftslokal abermals weite Teile der bereits bestellten Kollektion, Schnitte und Produktionsunterlagen.
Ein weiterer Wasserschaden im November 2013 verursachte ebenfalls Schäden. Mit der Versicherung liegt die Firma wegen der Schadensauszahlungen im Clinch.
"Unverschuldet in die Insolvenz"
La Hong Design spricht von "Elementarereignissen, die unverschuldet zum Weg in die Insolvenz" gezwungen hätten. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wolle man mit der Versicherung beziehungsweise mit den Gläubigern versuchen, eine "vertretbare Lösung" zu finden, versicherte die Firma am Montagabend.
Zur Masseverwalterin wurde die Wiener Rechtsanwältin Christiane Pirker bestellt. Forderungen können bis 26. Juni angemeldet werden, hieß es beim AKV. Bis zum 10. Juli wird die Höhe der Forderungen feststehen, da ist Prüfungstagsatzung.
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