Benaissa war vor drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung festgenommen und nach zehn Tagen Untersuchungshaft unter Auflagen entlassen worden. Ihre Plattenfirma hatte am vergangenen Freitag mitgeteilt, der noch bestehende Haftbefehl sei aufgehoben worden. Als Grund nannte die Staatsanwaltschaft, die Sängerin habe alle Auflagen erfüllt. Deshalb sah die Behörde keine Haftgründe mehr. Daraus könnten aber "keine Rückschlüsse gezogen werden, ob das Verfahren an Brisanz verloren hat oder nicht". Es werde ergebnisoffen ermittelt. Ein Ende des Verfahrens ist dem Behördensprecher zufolge nicht absehbar. Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft betragen.
Staatsanwaltschaft machte Nadjas Krankheit öffentlich
Der Fall Benaissa hatte nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz Aufsehen erregt, auch weil die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über die HIV-Infektion informierte. Benaissas Infektion war zuvor nicht bekannt gewesen. Sie hatte dazu in der vergangenen Woche bei "Stern TV" gesagt, es sei "absolute Hölle" und "sehr bitter" gewesen, dass ihre neunjährige Tochter erst durch die Berichterstattung von ihrer Infektion erfahren habe. Das hessische Justizministerium bewertete die Informationen der Staatsanwaltschaft zum Fall Benaissa jedoch als nicht zu beanstanden.
Mittlerweile haben die No Angels bei Live-Auftritten wieder gemeinsam auf der Bühne gestanden, demnächst erscheint ein neues Album. Die zunächst mit fünf Mädchen besetzte Band No Angels war im Jahr 2000 aus der TV-Castingshow "Popstars" hervorgegangen. Sie wurde seitdem zur erfolgreichsten deutschen Frauenband überhaupt.
Foto: Viennareport
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.