30 Minuten Freiheit

Entflohener Häftling brauchte "Luft zum Atmen"

Österreich
30.05.2017 07:31

Er habe "Luft zum Atmen" gebraucht, so die Erklärung jenes 17-jährigen Häftlings, der am Samstag in Innsbruck aus dem Gefängnis getürmt war. Der Bursche war während des Spazierganges im Innenhof über drei hohe Zäune geklettert, die durch NATO-Drahtrollen mit Klingendraht gesichert waren, und hatte die Flucht ergriffen. Nach 30 Minuten wurde er mit lediglich ein paar Kratzern gefasst und in die Anstalt zurückgebracht. Er muss nun mit einer Hausstrafe rechnen.

Einmal am Tag dürfen die Häftlinge der Justizanstalt Innsbruck für eine Stunde in den gesicherten Innenhöfen frische Luft schnappen. In einem dieser Innenhöfe startete der 17-jährige einheimische Insasse, der erst seit wenigen Wochen in Untersuchungshaft sitzt, den Fluchtversuch.

Aus Innenhof getürmt
In dieser Stunde sind insgesamt zwei Justizwachebeamte der Jugendabteilung zugeteilt. Während sie die Häftlinge in den Innenhof führten, kletterte der 17-Jährige zuerst über einen drei Meter hohen Zaun. "Im Anschluss daran erklomm er zwei weitere Zäune, die drei bis vier Meter hoch sind, und lief dann in Richtung Natterer Boden", sagt Raimund Höss, stellvertretender Leiter der Justizanstalt Innsbruck.

"Ein Rätsel, wie er das geschafft hat"
Bemerkenswert: Alle Zäune sind durch NATO-Drahtrollen mit Klingendraht gesichert. "Er hat sich zwar Jacken und Decken über die Stacheln und spitzen Teile gelegt, dennoch ist es mir ein Rätsel, wie er das geschafft hat", so Höss. "Der Gefangene ist nicht nur kreativ, sondern auch körperlich in Topform. Das hat er mit diesem Fluchtversuch ganz klar unter Beweis gestellt."

Suche mit 50 Beamten
Der Alarm wurde ordnungsgemäß ausgelöst. "50 Beamte der Justizwache sowie der Polizei nahmen die Verfolgung auf. Zudem war der Hubschrauber des Innenministeriums im Einsatz", sagt Höss. Der entflohene Häftling hatte sich aber ein schlechtes Versteck auf einem Forstweg ausgesucht und so wurde er nach einer halben Stunde von den Beamten gefasst und in die Anstalt zurückgebracht. Außer ein paar Kratzern hat er keine Verletzungen erlitten.

Konsequenzen folgen
Bei der Einvernahme gab der Jugendliche an, dass er es im Gefängnis nicht mehr ausgehalten habe. Er habe "Luft zum Atmen" benötigt. Ihm droht nun eine Hausstrafe. "Da der Insasse eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss er mit einer Geldstrafe oder mit Hausarrest rechnen", erklärt Höss.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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