Die Oberösterreicherin war jahrzehntelang Mitarbeiterin der Bank, betreute Privatkunden und galt stets als vorbildlich. Wie sich aber herausstellte, behob sie von Konten und Sparbüchern Geld und fälschte dafür Unterschriften. Nun wurde sie in dem Prozess, der bereits seit 2011 lief, wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.
"Ein fürchterlicher und blöder Gedanke"
Die Frau, die den Schaden teilweise wiedergutgemacht hat, habe das Vertrauen des Instituts und der Kunden skrupellos ausgenützt, so der Richter. Er ortete aber auch Organisationsmängel in der Bank, das Kontrollprinzip habe nicht funktioniert. Die Angeklagte hatte sich bereits früher in der Verhandlung entschuldigt.
Es sei ein "fürchterlicher und blöder Gedanke" gewesen, sich von Kunden Geld auszuborgen und es später zurückzuzahlen. Als Motiv gab sie an, dass sie den Familienbesitz retten wollte, indem sie ihr Elternhaus bei einer Versteigerung zurückkaufte und es anschließend renovierte.
Die Beschuldigte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin berief ebenfalls. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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