Haftbefehl umgangen

Justizkrimi um Festnahme von Meinl-Bank-Chef

Wirtschaft
16.12.2012 12:24
Ist es ein Justizkrimi oder nur Routine? Bei der jüngsten Razzia in der Meinl-Bank gab es eine Festnahmeanordnung gegen Vorstand Peter Weinzierl - doch Oberstaatsanwalt Werner Pleischl verhinderte den Haftbefehl per Weisung. Justizministerin Beatrix Karl leitete interne Ermittlungen ein.

Der Dienststellen- und Fachausschuss wurde eingeschaltet, schriftliche Berichte vom Chef-Ankläger, der Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht Wien eingefordert.

Pleischl verweist auch im Interview (siehe Storyende) auf rein sachliche Gründe für die Entscheidung. Böse Gerüchte über eine zu große Nähe zu Top-Anwalt und Meinl-Vertreter Herbert Eichenseder weist er empört zurück. "Ich habe keinerlei 'Nähe' zu Dr. Eichenseder. Weder er noch andere haben bei mir interveniert."

Auch Jurist Eichenseder selbst zeigt sich überrascht: "Ich war bei der Razzia gar nicht dabei, erfahre erst jetzt von der Festnahmeanordnung. Es kann ja wohl auch nicht sein, wenn ein Verfahren fünf Jahre dauert, dass es eine Verdunkelungs- oder Verabredungsgefahr gibt."

Ermittlungen wegen 1,1 Milliarden Euro
Bei der Bank-Razzia ging es um 900 Millionen Euro von der letzten Meinl-European-Land-Emission (heute Atrium) an der Wiener Börse 2007. Durch ein angeblich gekauftes Gefälligkeitsgutachten seien die als Aktien angepriesenen Zertifikate plötzlich mündelsicher (Wertverlust praktisch ausgeschlossen) gewesen. Sogar Pflegschaftsgerichte und Sachwalter gaben Geld zum Kauf etwa für Witwen und Waisen frei. Kurz darauf gab es dann bekanntlich den Kursabsturz, und seit 2008 laufen die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des schweren Betrugs.

Zudem geht es um eine Dividendenausschüttung von mehr als 200 Millionen Euro. Dazu liegt eine Art "Drehbuch" - sichergestellt bei einer Wirtschaftskanzlei - für den Beschluss auf der Hauptaktionärsversammlung vor. Justiz-Insider rechnen jedenfalls eher mit Anklagen als einer Einstellung des Endlosverfahrens...

Chef-Ankläger im Interview
Werner Pleischl gilt als Chef-Ankläger für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland als mächtigster Oberstaatsanwalt Österreichs.

"Krone": Herr Hofrat Dr. Pleischl, bei der jüngsten Razzia in der Meinl-Bank gab es eine Festnahmeanordnung gegen Vorstand Weinzierl. Der Haftbefehl wurde aber aufgrund Ihrer Weisung nicht vollzogen. Warum?
Werner Pleischl: Im konkreten Fall stand der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr im Raum. Dieser ist zeitlich mit zwei Monaten limitiert, was angesichts eines jahrelang laufenden Verfahrens, das in diesem Zeitraum kaum abgeschlossen werden können wird, an sich schon problematisch ist. Vor allem aber bestand der erhobene Vorwurf darin, dass der Beschuldigte keine zielführenden Angaben über den Verbleib eines Computers machte. Da Beschuldigte bekanntlich nicht zur Aussage verpflichtet sind, wäre eine Haft einer gesetzlich unzulässigen Beugehaft gleichgekommen. Daher waren die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, die mich telefonisch kontaktierte, und ich übereinstimmend der Ansicht, dass eine Anordnung zur Festnahme nicht zu ergehen hat.

"Krone": Man hat in der Öffentlichkeit oft den Eindruck, dass es sich Prominente "richten können". Kann man die Freiheit mit viel Geld quasi erkaufen?
Pleischl: Ich bin davon überzeugt und stehe weiterhin dafür ein, dass Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften ohne Ansehen der Person und ausschließlich nach objektiven Kriterien ergehen.

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