Budget-Begleitgesetz

Besonderer Kündigungsschutz für Behinderte fällt

Österreich
29.10.2010 10:31
Der besondere Kündigungsschutz für Behinderte wird für drei Jahre ausgesetzt. Das sieht der Beitrag zum Budget-Begleitgesetz vor, den das Sozialministerium zur Begutachtung ausgeschickt hat. Damit fällt bei der Kündigung der Umweg über ein Schlichtungsverfahren weg. Das Sozialministerium hofft, dass sich die Zahl der beschäftigten Behinderten so erhöht. Für weibliche Pensionsanwärterinnen bringt das Begleitgesetz eine unliebsame Überraschung: Das Antrittsalter bei der Hacklerregelung steigt demnächst sprunghaft an.

Um zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich Wirkung zeigt, wurde die Aufhebung des besonderen Kündigungsschutzes fürs Erste befristet. Zudem wird es teurer, sich aus der Einstellungspflicht für Behinderte auszukaufen. Die sogenannte Ausgleichstaxe wird von 226 Euro pro Person und Monat auf 346 Euro angehoben. Allerdings gilt diese Maßnahme nur für Dienstgeber, die 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigten.

In den Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf wird dies damit begründet, dass es für Betriebe dieser Größenordnung leichter möglich sein sollte, Menschen mit Behinderung einzustellen. Die Erhöhung ist wie die Aufhebung des besonderen Kündigungsschutzes fürs Erste auf die Periode 2011 bis 2013 befristet.

Antrittsalter steigt an
Was die Hacklerregelung betrifft, soll mit dem Jahr 2014 das Antrittsalter sprunghaft auf 57 für Frauen und 62 für Männer steigen. Während es für Männer damit getan ist, geht die Erhöhung für Frauen weiter - und das nicht nur, was das Antrittsalter angeht, sondern auch die nötigen Beitragsjahre. Derzeit müssen Frauen 40 Jahre aufweisen, um die Hacklerregelung in Anspruch nehmen zu können, Männer 45 Jahre.

Frauen des Jahrgangs 1960 können nach den jüngsten Plänen erst mit 58 in die Langzeitversichertenregelung eintreten, jene des Jahrgangs 1961 erst mit 59. Der Unterschied ist da schon beachtlich: Letztere könnten nach derzeitiger Rechtslage mit 2016 in Hacklerpension gehen, nach der neuen erst vier Jahre später.

2023 gleiches Level für Männer und Frauen erreicht
Dann klettert das Antrittsalter auf 60 und in weiterer Folge sogar auf 62 (im Jahr 2023). Da allerdings gleichzeitig auch das reguläre Frauenpensionsalter an jenes der Männer angeglichen wird, kann auch künftig die Hacklerregelung für weibliche Versicherte von Relevanz bleiben, da sie auf diesem Weg früher als mit dem eigentlichen Pensionsalter und mit niedrigeren Abschlägen als in der Korridorpension in den Ruhestand kommen.

Klargestellt wird im Begutachtungsentwurf, dass ab 2014 nur noch Kindererziehungszeiten (maximal 60 Monate) und Präsenz- oder Zivildienstzeit (max. 30 Monate) als Zeiten für die Hacklerregelung angerechnet werden können, nicht mehr Krankengeld, Zeiten freiwilliger Versicherung bzw. nachgekaufte Schul- und Studienzeiten. Für Letztere wird schon jetzt mehr Geld verlangt. Statt um 312 Euro monatlich für Schulzeiten und 24 Euro für Studienzeiten werden nun 937 Euro zu entrichten sein.

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