Das Gericht attestierte bei der Fixierung und Fesselung des Mannes eine überschießende Gewaltanwendung. Der Mann erlitt Verletzungen am linken Arm und an der Schulter. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Gewaltanwendung wurde bei der Fortsetzung des Prozesses aber bejaht. Als mangelhaft wurde vom Gericht hingegen die amtsärztliche Untersuchung angesehen, da eine weitere Untersuchung erforderlich gewesen wäre. Die Amtshandlung an sich war laut dem Urteil aber rechtmäßig.
Durch das Urteil habe sein Mandant nun Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sagte Anwalt Gregor Rathkolb. Die Verletzungen an Rippen und am Fuß des 36-Jährigen hätten hingegen nicht eindeutig zugeordnet werden können, so der Anwalt.
Die Maßnahmenbeschwerde gegen die Behörde - in dem Fall die Landespolizeidirektion Wien als Arbeitgeber der Beamten - wurde im vergangenen Jahr noch beim ehemaligen Unabhängigen Verwaltungssenat behandelt. Wegen der Einbringung eines medizinischen Gutachtens und der Vernehmung weiterer Zeugen wurde damals die Verhandlung vertagt.
Ärzte diagnostizierten mehrere Knochenbrüche
Der Autofahrer soll bei einer Verkehrskontrolle Ende November 2012 keinen Führerschein vorgewiesen haben, auch soll er einen Alkotest verweigert haben. Im Kommissariat Brigittenau war der Mann daraufhin über Nacht in eine Zelle gesperrt worden. Nach seiner Entlassung sei er in ein Spital gefahren, wo Ärzte mehrere Frakturen diagnostizierten. Der Mann erstattete daraufhin Anzeige.
Neben dem anhängigen Verfahren am Verwaltungsgericht ermittelt auch die Wiener Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen die Polizisten. Den Beamten wird Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und der Verdacht auf Quälen eines Gefangenen vorgeworfen. Ob auch eine strafrechtliche Anklage erhoben wird, ist noch fraglich. Nach Angaben von Behördensprecherin Nina Bussek läuft das Ermittlungsverfahren.
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