Tiefer als in Linz und Wien liegt die Latte in der Steiermark, wo Betriebsvereinbarungen das Limit auf „nur“ 28 Stunden begrenzen: Ärzte, die darüber hinaus Patienten therapieren und operieren, würden sich bereits als gefährlich übermüdet strafbar machen.
„Es gibt zwar auch in Oberösterreich einige anonyme Beschwerden“, weiß der Schärdinger Oberarzt Dr. Harald Mayer, der bundesweit 22.000 angestellte Spitalsärzte vertritt, „aber in Wahrheit werden die bei uns erlaubten Höchstgrenzen fast nie und nirgends erreicht“. Denn in allen besonders überlasteten und überlaufenen Abteilungen werde das Personal wohlweislich rascher gewechselt: Mediziner, die in 72 Wochenstunden, in 32-stündigen Nachtschichten oder im 49-stündigen Wochenenddienst im Dauerstress nie zur Ruhe und zum Schlafen kämen, hätten längst intern ein Recht auf rechtzeitige Ablöse erwirkt.
„Wir führen zwar laufend Kontrollen durch, haben aber noch keine Strafanträge gestellt“, bestätigt der Amtsvorstand des Linzer Arbeitsinspektorats, DI Ferdinand Loidl: Wird ein Arzt in Notfällen über seine Dienstzeit hinaus dringend gebraucht, wird das Auge des Gesetzes natürlich zugedrückt. Sonst würde jede einzelne Übertretung mit 218 bis 2180 Euro Strafe geahndet, im Wiederholungsfall mit 360 bis 3600 Euro.
Symbolfoto: Klemens Groh
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