Der große Überblick

Steuern, Waffen, Wahlen: Was uns 2018 bringt

Österreich
31.12.2017 13:53

Mit dem neuen Jahr kommen wieder jede Menge Veränderungen auf die Österreicher zu. Von der Arbeitnehmerveranlagung über eine neue Bibelübersetzung bis hin zu einem strengeren Waffenrecht, Studiengebühren, der digitalen Vignette oder erhöhter Familienbeihilfe - hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die uns das Jahr 2018 bringt, im Überblick.

Satte Lohnerhöhungen - teils deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von 1,7 Prozent - erwarten Arbeitnehmer im kommenden Jahr. Besonders gut sieht es für die Metaller aus: Sie erhalten drei Prozent mehr Lohn und Gehalt. Die Beamten erwartet ein Plus von 2,33 Prozent. Die Erhöhungen im Handel bewegen sich von 2,35 bis 2,6 Prozent, Pensionen (bis 1500 Euro) wachsen um 2,2 Prozent. Keine Aufstockung ihrer Gehälter haben sich für das kommende Jahr die Politiker genehmigt.

Leicht erhöhte Familienbeihilfe: Das neue Jahr bringt Familien mit Kindern ein kleines Plus: Die Familienbeihilfe wird mit 1. Jänner um 1,9 Prozent erhöht. Außerdem geht der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze weiter. Der von der ÖVP-FPÖ-Koalition geplante "Familienbonus Plus" soll die Steuerlast pro Kind und Familie um 1500 Euro reduzieren.

Sonderausgaben automatisch im Steuerbescheid: Für Steuerzahler bringt das Jahr 2018 eine bürokratische Erleichterung. Für bestimmte Sonderausgaben (Kirchenbeiträge, Spenden, freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten etc.) wird ab der Veranlagung für 2017 ein automatischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Daten sollen automatisiert in den Einkommensteuerbescheid einfließen.

Bankomatgebühren nur in Ausnahmefällen: Banken dürfen ab 13. Jänner ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Außerdem muss die kontoführende Bank immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die unabhängige Automatenbetreiber für Geldabhebungen verlangen.

500-Euro-Schein verschwindet: Gegen Ende des Jahres wird die Europäische Zentralbank keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Mit der Abschaffung des größten Geldscheines der Gemeinschaftswährung wollen die Währungshüter dafür sorgen, dass Terrorfinanzierung und Geldwäsche künftig besser bekämpft werden können. Die im Umlauf befindlichen 500er bleiben aber gesetzliches Zahlungsmittel und sollen unbegrenzt umtauschbar sein.

Prämie für Bausparen und Zukunftsvorsorge stabil: Die staatlichen Prämien für Bausparen und Zukunftsvorsorge bleiben im neuen Jahr stabil. Die Bausparprämie wird erneut 1,5 Prozent betragen. Die Zukunftsvorsorge wird weiterhin mit 4,25 Prozent unterstützt.

Drittanbieter erhalten Zugang zu Kontodaten: Kreditinstitute verlieren mit Anfang des neuen Jahres ihr lukratives Monopol beim Zugriff auf Kontodaten. Künftig müssen Geldhäuser auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups ("Fintechs" bzw. Dienstleister, die Kontoinformationen bieten oder Zahlungen vornehmen) den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen - allerdings nur, wenn die Kunden dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Elektronische Arzt-Verordnungen und Überweisungen: Im Gesundheitsbereich bringt das Jahr 2018 ein Ende der Zettelwirtschaft beim Arzt. Verordnungen und Überweisungen können künftig elektronisch abgewickelt werden. Gestartet wird auch die E-Medikation. Für Kleinunternehmer wird es Krankengeld geben. Und wie jedes Jahr wird Kranksein teurer: Das E-Card-Serviceentgelt steigt auf 11,70 Euro, die Rezeptgebühr auf sechs Euro. Menschen mit höherem Einkommen müssen außerdem höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Doch kein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie: Wer nicht auf seine Zigaretten verzichten kann, braucht nicht mehr um seinen Platz am Wirtshaustisch zu fürchten. Das eigentlich 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 wird nach einem Beschluss der neuen Regierung nicht umgesetzt. Das neue Alterslimit von 18 Jahren für den Kauf von Zigaretten sollte aber im Laufe des ersten Halbjahres Realität werden.

Aus für Vermögensregress bei Pflegeheim-Bewohnern: Das Jahr 2018 bringt mit dem Wegfall des Regresses eine Erleichterung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit der Neuregelung dürfen die Länder nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen, die in stationären Heimen aufgenommen sind, zugreifen. Bisher konnte beispielsweise eine Eigentumswohnung entsprechend belastet werden.

Mindestsicherung bleibt Fleckerlteppich - vorerst: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung dürfte auch im Jahr 2018 noch ein Fleckerlteppich bleiben. Da sich die Politik im Jahr 2016 auf keine neue bundesweite Regelung einigen konnte, sind die Länder seitdem alleine dafür zuständig - was bekanntlich unterschiedliche Regelungen zur Folge hat. Die türkis-blaue Koalition plant allerdings eine bundesweite Vereinheitlichung nach oberösterreichischem Modell.

Erwachsenenvertreter statt Sachwalter: Aus dem Sachwalter wird am 1. Juli 2018 der "Erwachsenenvertreter". Ein neues Gesetz soll das Sachwalterrecht modernisieren und die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt rücken. Vorbei sein sollte es künftig auch mit derzeit bis zu 60 Sachwalterschaften, die ein einzelner Anwalt oder Notar ausübt, wenn kein Angehöriger zur Verfügung steht.

Besserer Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderung: Für Menschen mit Behinderung bringt das Jahr 2018 eine Reihe kleinerer Verbesserungen. Neben einem besseren Schutz vor Diskriminierung durch Belästigung wird auch die Möglichkeit einer allgemeinen Verbandsklage geschaffen. Außerdem wird die Anschaffung von Assistenzhunden stärker gefördert.

Berufstätige Langzeitstudenten müssen wieder zahlen: Das Jahr 2018 bringt ab dem Herbst voraussichtlich wieder eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Langzeitstudenten. Deren Befreiung war durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, eine mögliche Reparatur ist bisher nicht erfolgt. Im neuen Regierungsprogramm ist davon auch keine Rede - vielmehr wird die Absicht bekundet, allgemeine Studiengebühren wiedereinzuführen. Bis Ende Februar muss die Regierung außerdem neue Universitätsräte bestellen.

Autonomiepaket kommt an Schulen an: Im Jahr 2018 kommt das im Sommer beschlossene Schulautonomiepaket in den Klassenzimmern an - allerdings nicht mit 1. Jänner, sondern erst mit dem im September startenden Schuljahr 2018/19. Zentraler Punkt des Autonomiepakets ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten Clustern unter einer gemeinsamen Leitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Außerdem werden die Leiter der neuen Bildungsdirektionen bestellt. Mit dem Ende des Schuljahrs 2017/18 ist außerdem die Hauptschule Geschichte - dann haben auch die letzten 2000 Schüler die noch nicht auf die Neue Mittelschule umgestellten vierten Hauptschul-Klassen absolviert.

Neue Kfz-"Pickerl"-Vorschriften und eCall: Das Jahr 2018 bringt für Autofahrer neue Toleranzfristen bei der §57a-Überprüfung, der sogenannten Pickerl-Untersuchung. Ab dem Frühjahr soll außerdem der schriftliche Mopedtest ausgedient haben, die Prüfung soll künftig analog zum Autoführerschein am Computer durchgeführt werden. Ebenso ab dem Frühjahr müssen Neuwagen über das eCall-System verfügen.

Vignette digital und teurer: Anstelle einer Klebevignette kann erstmals eine digitale Autobahn-Vignette erworben werden. Der Preis dafür ist gleich, insgesamt wird der Tarif an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro kosten.

Pauschalreisen: Hier gelten ab Mitte des Jahres einer EU-Vorgabe folgend neue Regeln. Der Konsumentenschutz für Urlauber wird durch das neue Pauschalreisegesetz erheblich gestärkt. Die Novelle soll Verbraucher besser schützen, wenn etwas schiefgeht oder der Reiseveranstalter gar pleitegeht.

Frauen sollen von neuem Gleichstellungsgesetz profitieren: Mit 1. Jänner 2018 tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft, mit dem der Frauenanteil in Aufsichtsräten steigen soll. Auch von der Erhöhung der Mindestpension sollen rund 1,2 Millionen Frauen profitieren. Ab Mitte des nächsten Jahres wird außerdem die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe abgeschafft. Auch die Durchführung des Frauenvolksbegehrens ist geplant - der Forderungskatalog deckt die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab.

Änderungen im Waffenrecht: Die EU hat im März ein strengeres Waffenrecht beschlossen. Im Bemühen, den Terrorismus zu bekämpfen, kommen nun auf die legalen Besitzer einige Änderungen zu, die aber noch nicht abzusehen sind. Denn die Umsetzung der Richtlinie obliegt den einzelnen Staaten - in Österreich ist der neue Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Zug. Am weitreichendsten ist das Verbot halbautomatischer Waffen mit großen Magazinen. Langwaffen mit mehr als zehn und Pistolen mit mehr als 20 Schuss sind betroffen - und damit ein Großteil der Pistolen und fast alle halbautomatischen Gewehre, die sich im legalen Besitz von Schützen und Jägern befinden.

Auch Teilzeitarbeiter am Bau sind künftig zu melden: Um im Kampf gegen Sozialbetrug und Unterentlohnung die Wirksamkeit der Baustellenkontrollen zu verbessern, gelten ab 1. Jänner im Bausektor strengere Meldevorschriften für Teilzeitkräfte und fallweise Beschäftigte.

Überarbeitete Bibel erstmals im Einsatz: Gläubige Katholiken erwartet im kommenden Jahr eine Neuerung: Erstmals kommt eine überarbeitete Einheitsübersetzung der Bibel zum Einsatz - allerdings erst ab dem ersten Adventsonntag. Zu erwarten ist außerdem ein neuer katholischer Bischof in St. Pölten. Auch Protestanten erwarten personelle Änderungen in der Kirchenführung: In Wien und der Steiermark werden neue Landessuperintendenten gewählt.

Vier Landtagswahlen und Innsbrucker Regionalwahlen: 2018 wäre ein "Superwahljahr" geworden - wenn die Nationalratswahl nicht um ein Jahr vorgezogen worden wäre. Durchzuführen sind allerdings vier Landtagswahlen und eine Kommunalwahl in Innsbruck. Auch diese Wahlen wurden zum Teil vorgezogen - hatte die ÖVP doch bei der NR-Wahl einen großen Erfolg feiern können. So gibt es nächstes Jahr zwei ungewöhnliche Winterwahlgänge in ÖVP-geführten Bundesländern: In Niederösterreich wird zum ersten Mal ein Landtag im Jänner (am 28.) gewählt. Tirol wählt am 25. Februar, Kärnten ruft regulär am 4. März zu den Urnen, Salzburg etwas vorgezogen am 22. April. An diesem Tag wählen auch die Innsbrucker die Gemeinderäte und den Bürgermeister. Die drei ÖVP-Landeschefs in NÖ, Salzburg und Tirol können damit rechnen, im Amt zu bleiben. In Kärnten ist ein Duell zwischen SPÖ und FPÖ zu erwarten. Und für die Grünen werden die Landtagswahlen zeigen, wie es nach dem Abschied aus dem Nationalrat weitergeht.

Österreich übernimmt EU-Ratsvorsitz: Auch bei der wohl wichtigsten internationalen Weichenstellung 2018 wird Österreich eine Rolle spielen: Unter seinem EU-Vorsitz soll nämlich im Oktober 2018 der Brexit-Scheidungsvertrag besiegelt werden. Des Weiteren lässt sich Kremlchef Wladimir Putin im März wiederwählen, sein US-Kollege Donald Trump wird im November um die Kongressmehrheit zittern müssen. Sechs EU-Staaten, darunter Italien, wählen ihre Parlamente.

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