Lehener Park-Prozess

Mord: Sieben Jahre Haft für Teenager

Salzburg
02.12.2016 09:49

"Raffi" S. (16) muss für sieben Jahre ins Gefängnis: Dieses nicht rechtskräftige Urteil verkündete der Schöffensenat am Donnerstag im Mega-Prozess "Lehener Park". Auch für den Rest der achtköpfigen Afghanen-Bande setzte es Haftstrafen: Zwei Männer bekamen jeweils vier Jahre Freiheitsentzug, der Rest teilbedingt.

Als Richterin Bettina Maxones-Kurkowski das Urteil aussprach, war "Raffi" S. (16) ruhig, aber geschockt. Erst später schlug er die Hände auf den Kopf. Sieben Jahre Haft für Mord und schwere Körperverletzung - nicht rechtskräftig - bekam der bisher unbescholtene Jugendliche wegen der tödlichen Bandenschlägerei am 22. September 2015.

Wie berichtet kam es an diesem Tag im Lehener Park zu einem blutigen Treffen einer afghanischen und einer türkischen Bande. Dabei tötete der 16-Jährige Ahmed S. (50) mit einem Stich in den Rücken. Der "Auslöser allen Übels", wie es die Richterin formulierte, war ein Streit tags zuvor. Ein Türke (18) - der Sohn des späteren Opfers - wurde von zwei Angeklagten geschlagen. Es ging um eine Frau. Und es war auch der Grund für die Schlägerei im Lehener Park. Eifersucht und Rache spielten also eine wesentliche Rolle. "Sinn und Zweck der Zusammenkunft war nicht das Reden, sondern das Kämpfen", betonte die Vorsitzende. So waren vier bis sechs Messer im Spiel. Auch die Türken waren bewaffnet mit Holzlatten. "Jeder hat mitgemischt, ausgeteilt und eingesteckt".

Bedingter Tötungsvorsatz, keine Notwehr

Daher gibt es auch keine Notwehr, sprach die Richterin dem Mordangeklagten einen bedingten Tötungsvorsatz zu. "Raffi" S. hatte ein "großes, schweres und sehr scharfes Messer." Die Wunde war zehn Zentimeter tief, der Stich "mit Nachdruck" geführt. "Wenn man den Gegner nur verletzen will, stech’ ich nicht in den Rücken", so die Richterin. Alle anderen angeklagten Afghanen zwischen 17 und 21 Jahren sind wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Zwei der über 18-Jährigen bekamen jeweils vier Jahre Haft, der Rest teilbedingte Haftstrafen zwischen 15 und 28 Monaten. Zwei Urteile sind rechtskräftig, der Rest erbat Bedenkzeit.

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