Bei dem nun angeklagten Delikt handelt es sich um einen Vorfall vom 21. März 2012. Laut der Anzeige der vergewaltigten Frau habe sie der Verurteilte in einer direkten Äußerung mit dem Umbringen bedroht.
In der Anzeige hatte Sabine K. (Bild) auch erklärt, dass sie von dem Mann seit 2006 immer wieder verfolgt worden sei. Die dahingehenden Ermittlungen wurden allerdings eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft ist der Tatbestand der beharrlichen Verfolgung deswegen nicht erfüllt, weil die Zeitabstände zwischen den einzelnen Vorfällen zu groß gewesen seien.
Antrag auf bedingte Entlassung stattgegeben
Der beschuldigte Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.
Anfang 2013 stellte der Verurteilte einen Antrag auf bedingte Entlassung, dem am 9. Jänner vom Landesgericht Salzburg auch stattgegeben wurde. Dem Sexualstraftäter sei eine bedingte Entlassung nach vier Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren deshalb bewilligt worden, da dafür alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen würden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte dagegen wiederum Beschwerde ein.
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