Ebenfalls unter den "Gammelwaren": Brot, Gebäck, Süßwaren, Knabbereien, Hartwurst, Fleisch, Käse, abgepackte Salate, Tofu und Champignons. Dazu erklärt Konsumentenschutz-Chef Georg Rathwallner: "Lebensmittel dürfen nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit nur verkauft werden, wenn darauf aufmerksam gemacht wird."
Sie müssen also gekennzeichnet sein und dürfen auch nicht weiter im Regal liegen. "Nur zweimal wurden unsere Tester an der Kassa aufs Verfallsdatum hingewiesen", kritisiert Rathwallner.
Anders ist es bei sensiblen Lebensmitteln wie Fleisch, frischem Fisch oder Rohmilch – sie dürfen nach der angegebenen Verbrauchsfrist nicht mehr verkauft werden. Aber auch da entdeckten die Tester Hendln, Puten, Schnitzel, Salat und Käse, die von einem Tag bis zu einer Woche überfällig waren.
Rathwallner: "Es ist überhaupt ein Humbug, dass die Aufbrauchsfristen so großzügig sind."
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