AKM steht für "Autoren, Komponisten und Musikverleger" – und sie kassieren schon jetzt Gebühren, wenn es ein Konzert gibt oder in der Öffentlichkeit TV oder Musik zu empfangen ist. Also auch in der Gastronomie. Aber die Hoteliers werden seit Oktober deutlich stärker zur Kasse gebeten – da beruft sich die AKM auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes und auf ein neues Erkenntnis des österreichischen OGH.
Demnach gilt es als "öffentliche Aufführung", dass in Gästezimmern Fernsehen und Musik zu empfangen ist – die Hoteliers müssen also extra zahlen, weil sie ihren Gästen den größtmöglichen Komfort bieten wollen. Seit 1. Oktober ist dafür monatlich eine Gebühr fällig: 49 Cent pro Zimmer, das sind knappe 6 Euro pro Jahr.
"Eine riesige Gemeinheit, die man den Hoteliers hier antut", ärgert sich FPÖ-Boss Karl Schnell, dessen Gattin selbst ein Hotel in Hinterglemm führt. "Jeder erfindet immer neue versteckte Steuern und Belastungen für den Tourismus. Auf Dauer kann der Fremdenverkehr es nicht verkraften, wenn immer wieder ein paar hundert Euro für nichts und wieder nichts zu bezahlen sind!"
von Robert Redtenbacher, "Salzburger Krone"
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