„Bestie von Herne“

Mutter des Kinder-Killers: „Sie werden ihn töten!“

Ausland
01.02.2018 10:35

Marcel H. (20) ermordete im März 2017 in der deutschen Stadt Herne einen neunjährigen Nachbarsbuben, anschließend brachte er auf der Flucht vor der Polizei einen ehemaligen Schulkollegen (22) um. Sein Motiv: Lust am Töten! Am Mittwoch wurde der Kinder-Killer von Herne für seine Bluttaten zur Höchststrafe, lebenslanger Haft, verurteilt. Noch vor der Urteilsverkündung meldete sich die Mutter des 20-jährigen Mörders zu Wort und sagte ihrem Sohn ein böses Ende voraus: "Im Gefängnis werden sie ihn umbringen, wenn er sich nicht vorher selbst umbringt. Er hat keine Zukunft mehr!"

 

Der Stiefvater des ermordeten Buben war zum Zeitpunkt der grausamen Tat Mitglied der "Bandidos". Bei der Trauerfeier für den Kleinen rückten Hunderte Rocker an. Wie die "Bild" am Donnerstag berichtete, sitzen in den für die Inhaftierung von Marcel H. infrage kommenden Gefängnissen derzeit rund 100 Rocker ein. Obwohl der Verurteilte besonders geschützt wird, werden ihm seine Mitinsassen das Leben zur Hölle machen, denn in der Gefängnishierarchie stehen Pädophile und Kindermörder ganz unten. Der Killer wird zunächst in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal bleiben und danach in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt.

Leichen mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichtet
Der 20-Jährige hatte die beiden Morde gestanden. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Furcht und Entsetzen gesorgt. Auch deswegen soll der Beschuldigte ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro an die Mütter seiner Opfer zahlen.

"Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein"
Im Prozess hatte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft - auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war. Das Bochumer Landgericht stufte ihn allerdings als Erwachsenen ein. Obwohl er noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", begründete Richter Stefan Culemann sein Urteil.

Höchststrafe für "grundlose Ermordung völlig unschuldiger Menschen"
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert und von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen" gesprochen. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil ihr Mandant eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte Verteidiger Michael Emde.

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