Katias Kolumne

Richter im Schlafzimmer – auch bei uns sinnvoll?

Österreich
27.12.2017 11:55

Schweden war schon immer ein Vorreiterland. Ob es sein innovatives Pensionssystem, seine kompromisslose Offenheit in Sachen Digitalisierung und Technologie, seine jährlichen Spitzenplatzierungen bei Klimaschutz-Rankings, das gut organisierte Gesundheits- und Sozialsystem, die soliden Wirtschaftsdaten oder seine konstanten Erfolge im Bildungsbereich sind - der skandinavische Wohlfahrtsstaat lässt in vielen Bereichen mit teils unkonventionellen Wegen so manch anderes europäisches Land vor Neid erblassen.

Nun hat sich die schwedische Regierung wieder etwas komplett Neues ausgedacht. Ab Juli 2018 tritt in Schweden ein neues Gesetz in Kraft, das nunmehr regeln soll, dass Sex in Hinkunft auf beidseitiger und eindeutig kommunizierter Freiwilligkeit passieren muss. So soll jede sexuelle Handlung, die nicht im glasklaren gegenseitigen Einverständnis passiert, ab dem nächsten Jahr strafbar werden. Sind uns auch hier die Schweden voraus?

Ein Sturm der Verwunderung und des Gelächters fegte durch die internationale Medienwelt. Gedankenspiele, dass zukünftig, bevor es ins Schlafzimmer geht, noch schnell die AGBs erläutert, Haftungsausschlüsse akzeptiert und Verträge unterfertigt werden müssen, um im Fall des Falls einen sicheren Beweis der Einvernehmlichkeit zu haben, ließen schmunzeln. So mancher sinnierte auch über das Anfertigen von Videobeweisen und dem Akt beiwohnende Zeugen, um allfällige Unklarheiten im Nachhinein ausräumen zu können.

In Hinkunft Sex-Formulare und Zeugen notwendig?
Rasch rückte die schwedische Botschaft aus, um klarzustellen: „Das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung ist nicht erforderlich.” Wie das kommende Gesetz aber in der Praxis tatsächlich gehandhabt werden soll, bleibt vorerst unklar. Denn, wenn keine klar beweisbare Zustimmung zu einer sexuellen Handlung erfolgte, bleibt vor Gericht im Zweifelsfall eine äußerst schwierige Beweisführung (siehe auch den Fall Julian Assange), eine fragliche Verwertbarkeit einer rein mündlichen Sex-Zustimmung und letztendlich möglicherweise Aussage gegen Aussage. Ein unschöner Rest bleibt auch bei einem (Zweifels-)Freispruch bestehen.

Mit Sicherheit ist es vernünftig, sich als Regierung Gedanken darüber zu machen, wie man vor allem Frauen vor sexuellen Übergriffen noch besser schützen kann. Jedoch ist es ein Irrglaube, anzunehmen, dass sich alles in unserer Gesellschaft per Gesetz effizient regeln lässt. Dass Sex immer freiwillig sein muss, ist nichts, was man in einem Gesetzbuch festschreiben muss, sondern eine Selbstverständlichkeit. Das geplante Gesetz scheint also mehr ein stumpfes und wenig treffsicheres Schwert als ein effizientes Mittel zum Schutz vor Vergewaltigungen.

Mehr Aufklärung, weniger Gesetzespopulismus
Sinnvoller als diese – angesichts der laufenden Sexismusdebatte vielleicht sogar populistisch initiierte – Regelungswut ist die konsequente Aufklärung von klein auf, dass ein Nein ein Nein bedeutet. Dass Sex immer auf beidseitiger Freiwilligkeit basieren muss, ist weniger ein juristisches als ein gesellschaftliches Thema. Das Selbstbewusstsein, laut und deutlich „Nein“ zu sagen, wenn man etwas nicht möchte, und auf der anderen Seite das Wissen, bei einem „Nein“ nicht weitermachen zu dürfen, ist bei Weitem effizienter als ein gut gemeinter, aber wenig praktikabler Paragraf im Sexualstrafrecht.

Viel eher sollten härtere Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch, längere Verjährungsfristen, Restriktionen beim Pornokonsum für Kinder und Jugendliche und eine konsequente Aufklärung in der Schule angedacht werden. Justiz- und Reformminister Josef Moser (ÖVP) hat dieser Tage angekündigt, im Strafrecht bei Gewalt- und Sexualdelikten bereits im ersten Halbjahr 2018 nachbessern zu wollen. In diesem Fall scheint der österreichische Weg der sinnvollere.

Katia Wagner

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