Kern der neuen Altersteilzeit ist, dass das bisher steigende Antrittsalter bis 2012 eingefroren wird. Das heißt, der Kreis jener, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, wird erweitert.
Die zweite Erneuerung betrifft die Verpflichtung zur Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft. Diese soll entfallen, wenn die "Block-Variante" gewählt wird - im Ausgleich dafür wird es in diesen Fällen allerdings geringere Zuschüsse geben. Blocken bedeutet, dass bei der Altersteilzeit in der ersten Hälfte des Zeitraums voll gearbeitet wird und in der zweiten überhaupt nicht mehr.
Bereits fix ist die schon lange geplante Leiharbeiterstiftung, die 2.000 Personen zugutekommen soll. Von ihr sollen zu 80 Prozent jugendliche Leiharbeiter profitieren.
Prämienmodell fix
Ebenfalls bereits beschlossene Sache ist eine Ausweitung des Soli-Prämienmodells. Dieses sieht Zuschüsse des AMS vor, wenn in einem Betrieb mehrere Mitarbeiter ihre Arbeitszeit (und damit ihre Bezüge) reduzieren, wenn dafür eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt wird. Bisher gab es diese Zuwendungen beispielsweise nur bei Langzeitarbeitslosen oder älteren Arbeitnehmern ohne Beschäftigung. Künftig ist vorgesehen, dass auch Personen aus überbetrieblichen Lehrlingsausbildungsstätten von dieser Regelung profitieren können.
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