Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Er sagte aus, lediglich ruhig in der Mitte gestanden zu sein. Plötzlich sei es zu einem Gedränge gekommen und er wurde von zwei Polizisten weggetragen. Der 28-Jährige - er ist unbescholten - glaubte sogar, verwechselt worden zu sein.
Tritt gegen Polizisten
Demgegenüber stand die Aussage des verletzten Polizeibeamten: Er gab an, einen Tritt gegen den Oberschenkel bekommen zu haben, als er mit dem Rücken zur Menge gestanden sei. Er habe sich umgedreht und ein Transparent nach unten gezogen. Dabei habe er den Angeklagten gesehen, der ihm mit Anlauf einen weiteren Tritt gegen das Schienbein versetzte. "Als hätte er einen Fußball kicken wollen", so der Polizist.
Ein Arzt attestierte dem Beamten ein Hämatom, das ihn drei Tage lang dienstunfähig machte. Ein Kollege des Verletzten stützte seine Aussage: "Ich habe gesehen, wie er zweimal angelaufen ist, mit der Absicht, jemanden zu verletzen", sagte der Zeuge. Er habe aber nicht gesehen, wer getreten worden sei.
Leere DVD
Der Geschädigte forderte 700 Euro Schmerzensgeld. Der Prozess wurde vertagt, da das von der Polizei vorgelegte Videomaterial nicht angesehen werden konnte - die DVD mit den Aufnahmen war leer. Das Beweismaterial soll nun erneut auf DVD gebrannt werden.
Symbolbild
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