Anwälte verärgert

Helmut Elsner bleibt weiter in U-Haft

Österreich
11.02.2009 07:44
Die U-Haft über den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht verlängert worden. Für den Haftrichter Christian Böhm ist weiter Fluchtgefahr gegeben. "An der bisherigen Einschätzung hat sich nichts geändert", gab Christian Gneist, der Sprecher des Landesgerichts, unmittelbar nach der Entscheidung bekannt.

Damit teilte der Richter die Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft Wien, die sich im Vorfeld der Verhandlung weiterhin gegen eine Enthaftung des früheren BAWAG-Generaldirektors ausgesprochen hatte. In ihrer Stellungnahme ging Staatsanwältin Sonja Herbst weiter von Fluchtgefahr aus. Neun Enthaftungsanträge hatte die frühere BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner abgewiesen.

Anwälte verärgert und überrascht
Die Verteidiger von Helmut Elsner, Wolfgang Schubert (links im Bild) und Elmar Kresbach (rechts), zeigten sich nach dem Haftprüfungsverfahren erstaunt über die Verlängerung der U-Haft. "Die Entscheidung war insofern überraschend, als uns von der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ganz konkret signalisiert worden ist, dass man einem Enthaftungsantrag näher treten wird", sagte Kresbach.

Kresbach sah "eindeutiges Signal" von Bandion-Ortner
Auf weiteres Nachfragen behauptete Kresbach dezidiert, die ehemalige BAWAG-Richterin Bandion-Ortner habe unmittelbar vor Fertigstellung ihres schriftlichen Urteils ein "eindeutiges Signal" ausgesandt, wonach sie sich gegen eine Verdoppelung der bis dahin von Elsners Rechtsvertretern vorgeschlagenen Kaution auf zwei Millionen Euro eine Enthaftung Elsners vorstellen könne. "Das war der Plan. Und das war nicht unwesentlicher Grund dafür, dass wir noch ein Mal einen Enthaftungsantrag gestellt haben", sagte Kresbach.

Brisantes Detail am Rande: Sollten die von Kresbach behaupteten Abläufe zutreffen, hätte Bandion-Ortner ihre angeblichen Signale offenbar bereits als designierte Justizministerin ausgesandt: Am 24. November 2008 wurde sie von ÖVP-Obmann Josef Pröll als neue Ministerin vorgestellt, am 31. Dezember unterzeichnete sie das 801 Seiten starke Urteil.

Bandion-Ortner dementiert energisch
"Ich weiß nicht, welche Signale er meint", versicherte dagegen Bandion-Ortner am Rande der Regierungsklausur in Sillian in Tirol. Es habe keine solche gegeben. Kresbach habe sie in ihrer damaligen Funktion als BAWAG-Richterin laufend wegen Elsners Inhaftierung und einer möglichen Enthaftung kontaktiert: "Ich habe mit ihm gesprochen, aber mit Sicherheit keine verbindlichen Zusagen in welche Richtung auch immer gemacht." Bandion-Ortner verwies darauf, dass Elsners Rechtsbeistand gegen Ende ihrer Amtszeit als Richterin keinen Antrag auf Enthaftung des 73-jährigen Ex-Bankers gestellt habe: "Der ist erst nachher gekommen."

Die Ministerin betonte, der Haft- und Grundrechtsrichter Christian Böhm habe unbeeinflusst auf die Verlängerung der U-Haft entschieden: "Ich bin sehr stolz, dass unsere Justiz unabhängig ist. Ich kann meinem Nachfolger keine Empfehlungen geben, wie er zu entscheiden hat." Böhm habe alle Pros und Kontras abgewogen und völlig unabhängig befunden, dass nach wie vor Fluchtgefahr gegeben sei.

Entscheidung des Richters "nicht sehr überzeugend"
Elsners Rechtsvertreter wollen jedenfalls die weitere Inhaftierung Elsners nicht akzeptieren. Sie kündigten Rechtsmittel an das Oberlandesgericht (OLG) und in weiterer Folge an den Obersten Gerichtshof (OGH) an, zumal Richter Christian Böhm seine Entscheidung "nicht sehr überzeugend" begründet habe, wie Kresbach anmerkte: "Er hat sich auf das zurückgezogen, was bisheriger Stand war und Neuerungen nicht berücksichtigt". Helmut Elsner selbst habe die U-Haft-Verlängerung "ruhig und gefasst" aufgenommen, bemerkte Kresbach abschließend: "Elsner ist ein starker Mann."

In Haft seit Februar 2007
Der 73-jährige Elsner sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich im Februar 2007 nun fast zwei Jahre in Untersuchungshaft. Im Juli 2008 wurde Elsner wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Acht der neun Angeklagten im BAWAG-Strafprozess wurden - ebenfalls nicht rechtskräftig - zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Die Mitangeklagten Elsners, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, befinden sich auf freiem Fuß.

Mittlerweile fünf Beschwerden beim EuGH
Die lange U-Haft Elsners wird indes vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg untersucht. Der EuGH hat fünf Beschwerden des Ex-BAWAG-Generaldirektors angenommen. Darin beklagte Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert diverse Brüche der Menschenrechtskonvention durch die österreichische Justiz, vor allem die Verletzung des Rechts auf Freiheit und Verstöße gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Die österreichische Regierung hat nun bis 9. April Zeit, ihren Standpunkt zur "Zulässigkeit und Begründetheit" der Beschwerden darzulegen.

Foto: Andi Schiel

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