Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte war von dem späteren Mordopfer zu Unrecht beschuldigt worden, mit Amphetaminen gehandelt zu haben. Der 27-Jährige versprach ihm schließlich zu seinen Gunsten auszusagen, falls er ihm monatlich 300 Euro gebe. Der 22-Jährige zahlte zwei Monate lang, hatte aber dann kein Geld mehr.
Am Abend des 29. Mai trafen sich die beiden Männer in der Wohnung des späteren Opfers. Sie begannen zu streiten, es kam zu Handgreiflichkeiten. Dabei wurde der 27-Jährige mindestens zehnmal mit einem Schnitzelklopfer am Kopf getroffen. Der 22-Jährige soll schließlich zu einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gegriffen und von hinten auf den anderen Mann eingestochen haben. Dieser schleppte sich noch zu einer nahe gelegenen Bank, verblutete aber nach wenigen Minuten.
Geständig, aber doch nicht ganz
Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung geständig, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Die Staatsanwältin erklärte hingegen, dass er kontrolliert gehandelt habe: Unmittelbar nach der Tat sei versucht worden, Spuren zu verwischen. Zudem habe der Beschuldigte in einem Rucksack eine Axt mitgehabt. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass der 22-Jährige weder aggressiv noch unzurechnungsfähig sei, aber unter einer leichten Persönlichkeitsstörung leide.
Die Mutter des Opfers bekam als Privatbeteiligte 10.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte meldete Berufung und Nichtigkeit an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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