Skandal-Urteil

Todesstich in Schule war ein “Arbeitsunfall”!

Österreich
02.06.2008 12:52
Es gibt Geschichten, die machen fassungslos. Und Vicky G. hat viele davon zu erzählen. Im September 2005 sticht ein 15-Jähriger in einer Polytechnischen Schule in Wien-Währing mit einem Messer auf ihren Sohn Kevin ein. Zweimal, bis er tot ist. Jetzt urteilte das Gericht: Die Attacke war ein "Arbeitsunfall".

Weinend holt Vicky G. den Pullover ihres Sohnes aus dem Postkuvert, das ihr die Polizei damals nach der Todesnachricht im Spital gegeben hat und hält ihn in die Luft. "Den hat Kevin an seinem letzten Tag in der Schule getragen", sagt sie. Jetzt ist er aufgeschlitzt und aufgerissen, das alte Blut ist zu einem längst braunen Fleck getrocknet. "Sieht so ein Arbeitsunfall aus?", fragt die Mutter wütend. "Ich kann das nicht verstehen!"

So viel hat sie durchmachen müssen. Der Tod ihres Sohnes in der Pause, der drohende Konkurs, Schulden und den Exekutor, der neben ihrem Bett steht. "Jedes Mal, wenn es ein bisschen bergauf gegangen ist, kam eine große Keule und hat mich zurückgeschmissen", berichtet die Besitzerin eines Lokals.

Eine solche Keule kam auch vor wenigen Wochen. Die Richterin urteilte: Auf den Fall käme das allgemeine Sozialversicherungsgesetz zur Anwendung. Die tödliche Messerattacke nichts anderes als ein "Arbeitsunfall". Ergo: Der Dienstgeber, oder eben der Staat, haftet nicht für die Folgen eines solchen "bedauerlichen Unfalls". Für die geschockte Mutter bedeutet das in erster Linie: "Ich habe jetzt kein Recht und keine Ansprüche."

Von Michael Pommer und Klemens Groh, Kronen Zeitung

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