Es ist Aufgabe der Justiz, Sachverhalte in Ruhe zu prüfen
Gleich vorweg: Ich habe großes Vertrauen in die österreichische Gerichtsbarkeit. Ich habe zahlreiche politische Stationen – vom Gemeinderat bis zum Landeshauptmann – hinter mir und darf nun „in der Pension“ als Obmann des OÖ Seniorenbundes wirken. Als jemand, der jahrzehntelang politische Verantwortung getragen hat, verfolge ich die aktuelle Berichterstattung um August Wöginger in den Medien natürlich sehr genau. Ich kenne August Wöginger schon sehr lange – er ist in meiner Zeit als Landesparteiobmann der ÖVP Oberösterreich in seine politischen Ämter gekommen, zunächst als Gemeinderat, dann als Vizebürgermeister, schließlich als Nationalratsabgeordneter und Bezirksparteiobmann der ÖVP Schärding, aber auch als Betriebsratsvorsitzender beim Roten Kreuz. In all diesen Funktionen war er immer vom großen Vertrauen der Funktionäre und der Bevölkerung seiner Region getragen, aufgrund seiner Kompetenz und seines Fleißes. Das weiß ich aus vielen Gesprächen mit den Menschen aus seiner Region. Er hat all seine Aufgaben stets mit großem Herzblut erfüllt und hatte immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen – und genau das ist die Aufgabe eines gewählten Mandatsträgers. Auch ich habe mich für viele Menschen und ihre Anliegen eingesetzt. Bürgeranliegen aufzunehmen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, ist kein Ausnahmefall, sondern eine der Kernaufgaben jedes gewählten Mandatars. Wenn sich Menschen an ihren Abgeordneten wenden – mit einer Sorge, einer Idee oder eben auch einer Bewerbung –, dann ist es nicht nur üblich, sondern geboten, sich um ihr Anliegen zu kümmern. Das erwarten sich auch die Menschen. Nichts anderes hat August Wöginger getan. Er hat die Bewerbung eines Kandidaten, der ihm für einen Posten geeignet erschien, weitergeleitet. Wir leben in einem Rechtsstaat, auf den wir stolz sein können. Und in diesem Rechtsstaat gilt ein hohes Gut: die Unschuldsvermutung. Diese darf nicht nur auf dem Papier existieren, sie muss auch für Spitzenpolitiker gelten. Es ist Aufgabe der Justiz, Sachverhalte in Ruhe zu prüfen. Es ist aber nicht die Aufgabe der Öffentlichkeit, moralische und juristische Endurteile vorwegzunehmen.
Dr. Josef Pühringer, Landeshauptmann a. D., per E-Mail
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