Den Worten des Richters zur Urteilsbegründung kann man nur voll und ganz zustimmen. Alles andere als eine Verurteilung wäre dem völlig unnötigen Tod dieser Frau gegenüber eine Verhöhnung gewesen. Das Strafausmaß selber ist zweitrangig, denn keines könnte dem Ablauf der Tour gerecht werden. Grundsätzlich würde man meinen, dass diesem Herrn sein Gewissen lebenslang die größte und gerechteste Strafe sein wird. Seinem Verhalten bei Gericht nach kann man davon allerdings nicht ausgehen.
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