Der ungeheuerliche Bericht über einen Tierquäler in Wien, der seinen Husky fast totgeschlagen hat, ihm Zähne ausgeschlagen hat, etliche Knochenbrüche zugefügt hat usw., erschüttert das Herz jedes Tierliebhabers. Und ein renommierter Rechtsanwalt meinte dazu, dass diesem Täter wohl kaum eine Strafe widerfahren werde, wenn er noch unbescholten bei diesem Delikt dem Gericht gegenübertritt. Was alles muss denn noch geschehen, bis sich unsere Regierung dazu aufschwingt, endlich ein Gesetz zu erlassen, welches derartige bestialische Handlungen unter „hohe“ Arreststrafen stellt. Ja, ich finde sogar, man müsste den Tieren, jedenfalls den Haustieren und den Nutztieren, aber auch den Wildtieren eine Legitimation geben. Derzeit ist ein Tier in unserer Rechtsprechung nur eine Sache. Eine Sache wie z. B. ein Baum oder ein Sessel mit 4 Beinen. Ein Tier muss in unserem Strafrecht einen Stellenwert erhalten, welcher sich zwischen einer Sache und dem Menschen befindet. Derzeit ist alles, was vom Menschen verschieden ist, eine Sache. Ein Tier sollte daher nicht mehr als Sache, sondern als „Lebewesen“ bezeichnet werden. Auch das Strafrecht sollte auf Töten, Quälen, Vernachlässigen oder Verletzen eines Lebewesens geändert werden. Die Strafdrohung sollte danach auf „zwischen Zerstören einer Sache oder Töten eines Menschen“ geändert werden. Schließlich leben wir nicht mehr im Mittelalter, sondern sind bereits im 21. Jahrhundert angelangt.
Hannes Loos, Purkersdorf
Erschienen am Sa, 21.2.2026
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