Offenbar hat ein sadistischer Tierquäler die Zuerkennung einer Diversion für eine Frau, die unlängst ihre beiden Katzen erbarmungslos verhungern ließ, als Freibrief verstanden, seinem zweijährigen Husky „Buba“ ungestraft große Schmerzen durch schwerste Misshandlungen zuzufügen. Nachdem Tiere vor dem Gesetz unverständlicherweise noch immer als Sache bewertet werden, kann in diesem Falle das Gericht auch nur wegen Sachbeschädigung ermitteln, möglicherweise noch dazu um eine geringe, da der bedauernswerte Vierbeiner diese grausame Tortur (Gott sei Dank!) überlebt hat. Es ist zu hoffen, dass in der Justiz endlich ein Umdenken bezüglich der Verharmlosung von Tierleid stattfinden wird. Sogar namhafte Verteidiger, die letztendlich solche Unmenschen rechtlich vertreten, fordern härtere Strafen für ihre Klienten und sparen nicht mit Kritik an den bisher üblichen, windelweichen Gerichtsentscheidungen bei derartigen Gräueltaten an wehrlosen Mitgeschöpfen.
Herwig Sembol, St. Georgen an der Gusen
Erschienen am Sa, 21.2.2026
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