Wie in der „Krone“ zu lesen war, sollen im Vorjahr 208 Häftlinge in ihre Herkunftsländer überstellt worden sein. Es sei die Frage erlaubt, wie viele Personen mit diesen nun abgeschobenen Häftlingen, unter dem Titel „Familienzusammenführung“, in direkter Verbindung stehen, damit nach Österreich gekommen sind und sich nach wie vor hier aufhalten. Wird eine straffällige Person in ihr Heimatland abgeschoben, müssten theoretisch auch alle seine, damals „importierten“ Angehörigen, Österreich wieder verlassen müssen, „Familienzusammenführung“ halt.
Ralf Kernmayer, Friesach
Erschienen am Fr, 20.2.2026
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