Für die Steuer- und Abgabenbelastung der Bürger gibt es verfassungsrechtliche Grenzen. Wenn Steuern so hoch wären, dass sie den Privatbesitz quasi „auffressen“ oder es unmöglich machen, durch Arbeit Vermögen zu bilden, spricht man von einer erdrosselnden Wirkung. In dem extremen Fall, wenn Steuern praktisch schon konfiskatorisch (beschlagnahmend) wirken, müsste man das als Enteignung ansehen, und das wäre verfassungswidrig. So jedenfalls sieht es der Verfassungsgerichtshof. Der weiteren Belastung der Bevölkerung durch von der Regierung geplante Steuer- und Abgabenerhöhungen sind daher Grenzen gesetzt. Mit einer Steuer- und Abgabenquote von – offiziell (!) – rd. 43% bis 44% (für das Jahr 2025 werden lt. Prognosen 44,5% erwartet) gehört Österreich regelmäßig zu den Hochsteuerländern innerhalb der OECD und belegt oft den dritten oder vierten Platz in der EU (hinter Frankreich und Belgien). Den größten Teil der entsprechenden Geldflüsse machen die Lohn- und Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge sowie die Umsatzsteuer aus. Viele Leute mit niedrigen Einkommen und Unternehmen spüren da schon die „Erdrosselungswirkung“ der Steuern und Abgaben. Und dann erfährt man aus Erklärungen der Regierungsparteien (aller drei) und liest im Regierungsprogramm, dass weitere Ausgaben und somit weitere Steuern, Steuererhöhungen, Abgaben und Abgabenerhöhungen geplant sind. Und, noch ärger, von Bund, Ländern und Stadt Wien in letzter Zeit auch durchgeführt wurden. Soll das immer so weitergehen? Allein mit 33 Milliarden an Förderungen und Subventionen aus Budgets, wo die Defizite überquellen? Wir sind den zukünftigen Generationen verpflichtet, ständig weiter wachsende Schuldenberge dürfen wir ihnen nicht hinterlassen! Was die EU uns an Vorgaben auferlegt, genügt bei Weitem nicht. Es braucht eine Verfassungsbestimmung, die für Bund, Länder, Gemeinden bzw. Stadt Wien Budgetdisziplin (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit) einführt! Ein Sparsamkeitsbeauftragter mit Rederecht im Nationalrat und in den Landtagen wäre vielleicht keine schlechte Idee. Sonst geht es immer weiter, dass Minister für ihr Ressort weitere Ausgaben für neue Maßnahmen fordern, ohne Rücksicht auf die damit steigende Budgetbelastung. Neue Ausgaben sollten generell überhaupt verboten werden, wenn nicht gleichzeitig an anderer Stelle gespart wird, die Gegenfinanzierung gesichert ist. Es heißt sparen! Grundsätzlich, und besonders auch da, wo neue Maßnahmen mit Ausgabenfolgen wirklich erforderlich sind. Sparmöglichkeiten gibt es genug, vor allem im überzogenen Sozialbereich!
Peter Lang, Wien
Erschienen am Di, 17.2.2026
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