Das freie Wort

„Orgasmus-Päpstin“

Mit Interesse habe ich den „Krone“-Bericht über die Entlassung der Volksschullehrerin gelesen, die so nebenbei im Netz auch als „Orgasmus-Päpstin“ unterwegs war. Ich muss gestehen, dass ich gar nicht gewusst habe, dass es in Österreich für unser Sexualleben eine derart hohe kirchliche Instanz gibt. Aber so wie das männliche Pendant in Glaubensfragen immer wieder von einigen Leuten kritisiert wird, muss wohl auch die weibliche Päpstin für Orgasmus-Angelegenheiten an der Unfehlbarkeit noch ein wenig arbeiten. Man kann die Angelegenheit schon auch so sehen wie die Dame und ihr Anwalt, die da bedauern, wie verzopft die Schulbehörde in Sexualfragen leider auch im 21. Jahrhundert noch immer ist. Aber man kann die Sache durchaus auch aus der Sicht der Schulbehörde sehen. Wenn es jemals auch nur das geringste Anzeichen einer sexuellen Nötigung bei einem ihrer zum Schutz anvertrauten Kinder gegeben hätte und dann herauskommt, dass die Schulbehörde über ihre Nebentätigkeit schon lange Bescheid weiß, na den Aufschrei der Eltern und der ganzen Bevölkerung kann man voraussehen. Also war die Entlassung der Lehrerin aus Sicht der Behörde richtig und alternativlos. Dass das Gemüt der Dame durch die Entlassung erhitzt wurde, ist schon verständlich, gehört doch Erregung für eine „Orgasmus-Päpstin“ sozusagen zum Geschäft. Aber andererseits braucht sich die Dame nicht aufzuregen, weil sie die eine Stellung als Volksschullehrerin verloren hat, es gibt ja schließlich noch so viele andere Stellungen, die zum Ziel führen.

Gerhard Hintermeier, St. Pölten

Erschienen am So, 21.1.2024

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