Ja, wenn die entdeckt und dann erst recht hereingelassen werden, dann hilft das ganze Grenzschutzverfahren und der „Außengrenzschutz“ nichts. Denn wie wir alle wissen: Wer einmal da ist, den werden wir so leicht nicht wieder los (und je exotischer die Herkunft ist, desto sicherer wird er hier bleiben). So wie ich niemanden, den ich nicht eingeladen habe, nicht in meine Wohnung oder in mein Haus hereinlasse, so sollte auch der Staat niemanden auf sein Staatsgebiet einreisen lassen, der nicht die dafür erforderlichen Papiere hat. Solche Leute gehören daher an der Grenze abgewiesen, zurückgewiesen, nicht hereingelassen. Und die Berufung auf Flüchtlingskonvention und Menschenrechtskonvention und der Verweis auf Schutzbedürftigkeit zieht nicht, weil jeder, der an der österreichischen Grenze steht, in Sicherheit vor ungerechter Verfolgung und damit in seiner persönlichen Sicherheit und Integrität nicht gefährdet ist. Alle unsere Nachbarstaaten anerkennen die Menschenrechte und sind mit Ausnahme der sicheren Schweiz an EU-Vorschriften gebunden, daher also „sichere Drittländer“. Selbst wenn internationale (ausländische) Instanzen das so nicht anerkennen, sollte Österreich zum Schutze seiner Bürger und seiner staatlichen Souveränität da klare Maßnahmen setzen. Und gegenüber innerstaatlichen Instanzen sollte die an sich klare Rechtslage durch Ergänzung der einschlägigen Bestimmungen noch deutlicher gemacht werden (durch eine sogenannte authentische Auslegung in Gesetzesform). Das wären Maßnahmen, deren sich eine Regierung rühmen könnte, etwas für Rechtssicherheit und im Interesse der heimischen Bevölkerung getan zu haben. Wann werden wir eine solche Regierung bekommen?
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